Hallo Kollegen, ich habe eine Frage. Ist es richtig daß wenn man eine Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen unterschreibt und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhält daß dann die Argentur für Arbeit einem nicht das Arbeitslosengeld sperren darf? Genau daß erzählt unsere Geschäftsleitung nämlich den Leuten die sie wegen der Wirtschaftskrise dazu motivieren möchte selber zu kündigen da das Boot zu voll ist. Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Lg Ralf M.