Übernahme von Spedition; neue Verträge mit einer neuen Probezeit und geringeren Löhnen - rechtens?
Hallo ihr Wissenden,
ich habe eine Frage an euch. Eine kleine Spedition wird von einer anderen Spedition aufgekauft. Den Fahrern wurde vom alten Chef (mündlich) versprochen, dass für sie alles beim Alten bleiben würde. Jetzt stellt sich heraus, dass sie neue Verträge bekommen sollen. Jeder Fahrer fängt also von vorne an und hat auch eine neue Probezeit von 6 Monaten bekommen. Obendrein sollen sie auch noch geringere Löhne bekommen. Wie sieht es aus. Ist das in Ordnung? Wie sieht es bei den Leuten aus, die sowieso noch in der Probezeit waren? Wäre super, wenn ich ein paar Antworten bekommen würde.
Community-Antworten (10)
01.09.2008 um 14:43 Uhr
Hallo nici, gab es bei Euch einen Betriebsübergang?
01.09.2008 um 15:03 Uhr
Hallo Dr. House,
nein, es gab keinen Betriebsübergang.
01.09.2008 um 15:14 Uhr
nici, hatte die kleine Spedition einen Betriebsrat? Deine Infos sind etwas dürftig. auf mündliche Zusagen kann man sich nie verlassen. AG`s machen das gerne, dann hinterfragen Arbeitnehmer kaum. Wie ist Euch denn dieser "Verkauf" verklickert worden?
Gruß Dr.House
01.09.2008 um 15:27 Uhr
Dr. House,
man hat uns nur gesagt, dass die Spedition verkauft worden ist. Und leider haben wir auch keinen Betriebsrat.
Gruß nici
01.09.2008 um 15:32 Uhr
"nein, es gab keinen Betriebsübergang."
Was soll denn sonst bei Euch statt gefunden haben????? Ich kann jedenfalls nur einen klassischen Betriebsübergang gem. § 613a BGB erkennen!
Du stellst die Frage hoffentlich nicht als Betriebsrat!
01.09.2008 um 15:35 Uhr
@peanuts, "Und leider haben wir auch keinen Betriebsrat." Zitat: nici
upps! ;.))
01.09.2008 um 15:45 Uhr
Hey peanuts,
ich stelle die Frage nicht als Betriebsrat, sondern als persönlich Betroffene. Ich habe keine Ahnung von Betriebsübergängen, etc. Ich weiß nur, dass ich jetzt erheblich weniger Lohn in der Tasche haben werde als vorher. In der neuen Firma gibt es leider auch keinen Betriebsrat und ich bin ziemlich fertig mit den Nerven.
Gruße nici
01.09.2008 um 15:51 Uhr
Hallo Nici, so wie es bei Euch läuft ist das natürlich nicht rechtens, wie Peanuts schon schrieb ist das m.E. ein klassischer 613a BGB Übergang.Und in diesem Fall sagt das BGB §613a (1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Also darf sich ein Jahr bei Euch nix ändern und danach muß der AG wenn er ändern will Änderungskündigungen aussprechen welche bei vorhandenem Betriebsrat mitbestimmungspflichtig wären.
Mein Vorschlag nix unterschreiben ab zur GEWerkschaft oder Anwalt und dieses eine Jahr "Schonfrist" dazu nutzen einen Betriebsrat zu gründen, der ist immer von Vorteil.
MfG
Poseidon
01.09.2008 um 15:54 Uhr
Deine vorherige Antwort hatte mich überholt!
Ab zum Anwalt... sag ich da nur! Und vor allem KEINEN neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, bevor Du / Ihr nicht mit einem Anwalt gesprochen habt!
01.09.2008 um 15:55 Uhr
Hallo Ihr,
vielen lieben Dank für die superschnellen Antworten!!
Grüße nici
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag - ist die Probezeit im Anschluss an eine Ausbildung überhaupt zulässig?
Liebe Kollegen, Betreff Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag! Zum Sachverhalt: Ein Azubi im Metallhandwerk lernt zum 31.01.2006 aus. Im Anschluss an die Ausbildung bekomm
Negative Folgen nach Betriebsübergang
Hallo, Folgender Fall: Eine Spedition hat 3 GmbH´s mit der z.Zt. 6 Auftraggeber bedient werden. Insgesamt befinden sich in GmbH A 380 Mitarbeiter in der GmbH B 6 Mitarbeiter und in der GmbH C 10
Neuer Arbeitsvertrag gleiche Firma aber neue Position
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin seit August 2018 in einer Firma als Gesellin beschäftigt das Arbeitsverhältnis ist unbefristet die Probezeit Betrug 6 Monate. Neben bei habe ich eine Weiterbild
Einführung Telematik- oder Ortungssystem in Spedition - wer hat Erfahrungen mit solch einem System der Mitarbeiterüberwachung?
Hat jemand als Betriebsrat Erfahrungen gesammelt bei der Einführung eines Telematik- oder Ortungssystems in einer Spedition insbesondere bei der Formulierung einer enstprechenden Betriebsvereinbarung?