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Übernahme von Spedition; neue Verträge mit einer neuen Probezeit und geringeren Löhnen - rechtens?

N
nici
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden,

ich habe eine Frage an euch. Eine kleine Spedition wird von einer anderen Spedition aufgekauft. Den Fahrern wurde vom alten Chef (mündlich) versprochen, dass für sie alles beim Alten bleiben würde. Jetzt stellt sich heraus, dass sie neue Verträge bekommen sollen. Jeder Fahrer fängt also von vorne an und hat auch eine neue Probezeit von 6 Monaten bekommen. Obendrein sollen sie auch noch geringere Löhne bekommen. Wie sieht es aus. Ist das in Ordnung? Wie sieht es bei den Leuten aus, die sowieso noch in der Probezeit waren? Wäre super, wenn ich ein paar Antworten bekommen würde.

6.109010

Community-Antworten (10)

D
Dr.House

01.09.2008 um 14:43 Uhr

Hallo nici, gab es bei Euch einen Betriebsübergang?

N
nici

01.09.2008 um 15:03 Uhr

Hallo Dr. House,

nein, es gab keinen Betriebsübergang.

D
Dr.House

01.09.2008 um 15:14 Uhr

nici, hatte die kleine Spedition einen Betriebsrat? Deine Infos sind etwas dürftig. auf mündliche Zusagen kann man sich nie verlassen. AG`s machen das gerne, dann hinterfragen Arbeitnehmer kaum. Wie ist Euch denn dieser "Verkauf" verklickert worden?

Gruß Dr.House

N
nici

01.09.2008 um 15:27 Uhr

Dr. House,

man hat uns nur gesagt, dass die Spedition verkauft worden ist. Und leider haben wir auch keinen Betriebsrat.

Gruß nici

P
Peanuts

01.09.2008 um 15:32 Uhr

"nein, es gab keinen Betriebsübergang."

Was soll denn sonst bei Euch statt gefunden haben????? Ich kann jedenfalls nur einen klassischen Betriebsübergang gem. § 613a BGB erkennen!

Du stellst die Frage hoffentlich nicht als Betriebsrat!

M
Mona-Lisa

01.09.2008 um 15:35 Uhr

@peanuts, "Und leider haben wir auch keinen Betriebsrat." Zitat: nici

upps! ;.))

N
nici

01.09.2008 um 15:45 Uhr

Hey peanuts,

ich stelle die Frage nicht als Betriebsrat, sondern als persönlich Betroffene. Ich habe keine Ahnung von Betriebsübergängen, etc. Ich weiß nur, dass ich jetzt erheblich weniger Lohn in der Tasche haben werde als vorher. In der neuen Firma gibt es leider auch keinen Betriebsrat und ich bin ziemlich fertig mit den Nerven.

Gruße nici

P
Poseidon

01.09.2008 um 15:51 Uhr

Hallo Nici, so wie es bei Euch läuft ist das natürlich nicht rechtens, wie Peanuts schon schrieb ist das m.E. ein klassischer 613a BGB Übergang.Und in diesem Fall sagt das BGB §613a (1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Also darf sich ein Jahr bei Euch nix ändern und danach muß der AG wenn er ändern will Änderungskündigungen aussprechen welche bei vorhandenem Betriebsrat mitbestimmungspflichtig wären.

Mein Vorschlag nix unterschreiben ab zur GEWerkschaft oder Anwalt und dieses eine Jahr "Schonfrist" dazu nutzen einen Betriebsrat zu gründen, der ist immer von Vorteil.

MfG

Poseidon

P
Peanuts

01.09.2008 um 15:54 Uhr

Deine vorherige Antwort hatte mich überholt!

Ab zum Anwalt... sag ich da nur! Und vor allem KEINEN neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, bevor Du / Ihr nicht mit einem Anwalt gesprochen habt!

N
nici

01.09.2008 um 15:55 Uhr

Hallo Ihr,

vielen lieben Dank für die superschnellen Antworten!!

Grüße nici

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