Wer kann mir einen Rat geben - kann der Arbeitgeber mich zwingen einen neuen Vertrag mit wesentlich schlechteren Bedingungen abzuschließen?
Wer kann mir einen Rat geben ? Unserer Heim ( privat)hat vor 2 Jahren den Besitzer gewechselt.Bis dahinn waren wir alle in Verdi und hatten BAT Tarif.Der neue Arbeitgeber ist aus allem ausgetreten,und hat jetzt mit unserem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen,in der auch eine neue Lohnentgelttabelle enthalten ist, hiernach ist unser Vertraglich garantierter Bruttolohn niedriger als in unseren Altverträgen.es können zwar noch Zusatzprämien ausgehandelt werden,die gelten aber als freiwillig,sodass unser Arbg diese ja jederzeit wieder streichen kann.Im schlimmsten Fall bekämen wir ja dann wirklich nur den Bruttobetrag nach dieser Lohntabelle .Habe ich die Möglichkeit meinen BAT Vertag zu behalten,oder kann der Arbeitgeber mich zwingen einen neuen Vertrag mit den wesendlichen schlechteren Bedingungen abzuschließen?Würde es sich lohnen einen Anwalt einzuschalten,habe leider keine Berufsrechtschtz????
Community-Antworten (8)
06.05.2008 um 22:26 Uhr
@Herbert Die Klage könstest Du gewinnen, da der Abschluss des AG und des BR ungültig sein dürfte. Dein BAT-Vetrag befindet sich in der Nachwirkung...
06.05.2008 um 22:30 Uhr
Hallo Herbert, Für jeden Mitarbeiter der zum Zeitpunkt des Austritts eures Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband in der Gewerkschaft war und es jetzt noch ist, gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarifvertrag. Eine Betriebsvereinbarung ist unwirksam, wenn sie gegen Tarifrecht verstößt. Sprich der Betriebsrat ist nicht berechtigt mit dem Arbeitgeber Lohnentgelttabellen auszuhandeln . Selbst wenn es nicht wie in eurem Fall zu einer Verschlechterung sondern zu einer Verbesserung der Einkommenssituation gekommen wäre, ist dies unzulässig. Du solltest dich an die Gewerkschaft und deinen Betriebsrat wenden. Über die Gewerkschaft bist du normalerweise auch in diesen Fragen Rechtschutz versichert
Gruß Finefinger
06.05.2008 um 22:41 Uhr
Kölner, Finefinger, so lange der BR nicht über die Höhe, sondern nur über die Struktur der neuen Entgeltverordnung verhandelt hat, ist m.E. alles im grünen Bereich.
Herbert, das heißt für Dich aber erst mal nichts! Habt Ihr einen fitten BR, so hat er das zum Schutz von neuen MA verhandelt. Euch kann der AG erstmal nicht zwingen. Was sagt denn der BR? Gibt es denn Änderungskündigungen vom AG? Vorher brauchst Du nicht klagen, sondern solltest mit Untätigkeit glänzen. (Womit ich nicht meine, dass Du Dich nicht informieren sollst, aber bitte noch keine Aktivitäten.
07.05.2008 um 01:12 Uhr
Danke für Eure Hilfe mir gehts jetzt schon mal wieder besser, jetzt zu den Fragen: BR (3 Mitglieder) ob fitt??? sie haben uns erklärt diese Btr. Vereinbarung wäre immer noch besser, als wenn Arbg. sich irgend eine Schei....Gewerkschaft gesucht hätte ,Arbg. hat BR damit gedroht. Ich gehe davon ausgehen, dass Arbg mit Änderungskündigung kommt, laut der Betriebsvereinbarung hatten wir noch Bestandschutz bis zum 30.04.08 . Unserer Chef hatte wohl gedacht ,dass die Mitarb.alle freudig nach einem neuen Vertrag fragen,war aber nicht so, jetzt ist er offensichtlich sauer und will uns laut Aussage unseres BR durch Änderungskündigungen seine neuen Verträge aufzwingen. Aber wenn ich dass richtig verstanden habe kann er das nicht, mein BAT Vertrag ist wesendlich besser als die neuen Verträge für mich würde dies ganz klar eine Verschlechterung bedeuten.
07.05.2008 um 09:56 Uhr
@Herbert, du bist ja hoffentlich noch bei Ver.di als , hast du ja eine Rechtschutzversicherung, und grade in deinem fall müsste es im Intresse von Ver.di sein dir zu helfen.
Warum wurde den eine Betriebsvereinbarung mit dem AG geschlossen ? ist das nicht die fast schlechteste wahl ?
07.05.2008 um 11:44 Uhr
Änderungskündigungen mit dem ausschließlichen Zwecke der Gehaltsreduzierung werden regelmäßig von den Arbeitsgerichten gekippt. Wenn so was kommt, die Änderung unter Vorbehalt annehmen und klagen. Da es bei Euch sehr viele betrifft, sollte der Rechtschutz doch ein gutes Argument sein, noch viele GEW-Mitglieder zu werben. Und bei entsprechend vielen Mitgliedern hat verdi auch gute Argumente für einen Tarifvertrag. (So wie die Lokführer am Ende auch die Argumente auf ihrer Seite hatten, auch wenn die Bahn lieber den Billig-TV bevorzugt hat, an dem in diesem Fall auch DGB-GEW beteiligt waren:-( )
Und zum "Der ArbGeb-hat-schon-recht"-BR: Jede Belegschaft verdient den BR, den sie sich selber wählt... Machts also 2010 besser!
07.05.2008 um 15:23 Uhr
all, macht den BR von Helmut-Herbert nicht so schlecht. Die haben doch erstmal nur die Frist des BGB § 613a um ein Jahr verlängert. Alles was danach kommt ist sowieso Individualrecht.
09.05.2008 um 14:28 Uhr
Wir haben so ne ähnliche BV abgeschlossen. Auch über den Umweg Einkommensstruktur und der Lohntabelle im Anhang als festen Bestandteil. Wenn die gekündigt wird besteht übrigens auch eine Nachwirkung. Grund: Ver.di will und kann keinen Haustarif abschließen. AG nur korporativ im AG-Verband (der im übrigen auch keinen gültigen Tarifvertrag hat). Unser AG wäre also im groben Rahmen frei mit jedem einzelnen MA auszuhandeln was er verdient. Und mir ist lieber die Beträge sind nicht ganz so hoch als dass da wild verhandelt wird und unsere Buchhaltung ausflippt weil sie keine Struktur mehr sieht. Ausserdem fördert es nicht unbedingt das Arbeitsklima wenn der Kollege in der Folgeschicht 500€ mehr für die selbe Arbeit bekommt, oder?
Zum Thema Änderungskündigungen. Betrifft zu erst wie gesagt mal das Individualrecht kann also gar nicht vom BR gelöst werden. Am besten Rechtschutz nehmen und in breiter Front klagen. (Schon mal allein wegen der Kosten für den Arbeitgeber). Ach ja noch dazu. Die BV kann nur normalerweise nur dann angewandt werden wenn sie im Arbeitsvertrag steht. Also immer hübsch vorsichtig sein wenn man Stunden reduzieren oder erhöhen will oder der Arbeitgeber sonstige Änderungen im Arbeitsvertrag vorschlägt.
MfG Inkognito
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