Freistellung
Ich bin in Altersteilzeit.Meine passive Zeit fängt Ende Februar an.Nun fragte mich der Chef,ob ich nicht unwiderruflich sofort in die Freistellungsphase gehen möchte mit Bezügen.Ich sagt sofort zu und konnte gehen (Spind geräumt.......) Nun bin ich aber auch Betriebsratmitglied und auch in GBR. Ich habe keinen Bezug mehr zur Firma.Bin zu Hause und weiß nicht mehr was im Alltag in der Firma los ist. Nur zu den Sitzungen gehen ,ist mir zu wenig. Meine Frage: Amt niederlegen oder bin ich mit der vorzeitigen Arbeitsfreistellung automatisch alle Ämter los?
Community-Antworten (2)
09.10.2009 um 10:26 Uhr
Nürnberg In der Freistellungsphase der Altersteilzeit ist man nicht mehr wahlberechtigt, demzufolge auch kein AN des Betriebes und dann auch kein BRM mehr. Da Du aber jetzt zwar freigestellt von der Arbeit, aber eigentlich noch im Anstellungsverhältnis bist, nehme ich mal an, dass Du Dein Amt jetzt niederlegen müsstest.
09.10.2009 um 10:29 Uhr
Die Freistellung bedeutet nicht die Ämter zu verlieren,bei Übergang in die Passivphase bist du dein Mandat los, wie du aber selbst richtig erkannt hast bist du eigentlich draussen und solltest deshalb zurücktreten und deinem Nachfolger Platz machen.
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