Wirtschaftsausschuss - GBR
Hallo, bei uns ergab sich neulich die Einrichtung eines GBR's. Wie ist nun die Stellung des örtlichen WA bzw. gibt es den dann überhaupt noch, oder wird der aufgelöst und durch einen Gesamt-WA ersetzt?
Vielen Dank für eure ernstgemeinten Antworten!
Liebe Grüße Arisola
Community-Antworten (1)
08.10.2009 um 18:57 Uhr
Arisola, § 107 2. 2. BetrVG ist doch eindeutig.
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