hallo zusammen,

nochmal eine frage zur betriebsversammlung.

was passiert mit einer einberufenen betriebsversammlung wenn der vorsitzende krank wird und es momentan keinen stellvertreter gibt?
der stellvertreter ist letzte woche aus dem unternehmen ausgeschieden und es hat noch keine neuwahl stattgefunden.

laut Betrvg leitet ja der vorsitzende die betriebsversammlung. gilt in diese situation auch das selbstein berufungsrecht des betriebsrats?

mfg


mfg