Erstellt am 07.10.2009 um 10:04 Uhr von pitsieben
@ killepitsch,
fragt Euren AG, Informationspflicht nach § 80 BetrVG. Wenn Ihr mehr als 100 AN habt, muss der Wirtrschaftsausschuss nach § 106 BetrVG über solche Angelegenheiten informiert werden.
Erstellt am 07.10.2009 um 15:39 Uhr von paula
was habt ihr denn mit der genau vor? Prüfen ob die vom AG richtig ist? Einen eigenen Vorschlag machen?
Wenn es eine schon gibt: was sagt der Datenschützer dazu?
Neues System geplant: habt ihr einen entsprechenden Sachverständigen dabei?
Erstellt am 08.10.2009 um 12:07 Uhr von Rosalie
indem du sie vertraglich zu Geheimhaltung verpflichtest, nicht nur für die Dauer des Vetrages( der Dienste) sondern auch danach.