Hallo Leute,

wir haben Gleitzeit und alle 18 Monate muss ein "Nulldurchlauf" gemacht werden.
Alle Std. die nach dem Stichtag noch über +1 min.sind werden gelöscht.

Ich meine mich dunkel erinnern zu können, das es Urteile gibt dei besagen "geleistete Arbeitszeit darf nicht verfallen" - wer kann mir hier helfen und mir eventuell sogar ein Urteil nennen.

Merci