Erstellt am 06.10.2009 um 19:57 Uhr von DonJohnson
*Nun ist der Betriebsrat der Meinung diese Person passt weder menschlich noch fachlich in das bestehende Team.*
Das ist keiner der Zustimmungsverweigerungsgründe nach § 99 Abs 2 BetrVG
Bei euch scheint einiges im Argen zu liegen... Habt ihr schon Seminare mitgemacht? Wenn ja, welche?
Erstellt am 06.10.2009 um 20:13 Uhr von Betriebsratsneuling
hmm wir sind halt ein neu gegründeter Betriebsrat und waren demzufolge noch zu keinen Seminaren.
Ok nach §99 können wir die Zustimmung nicht versagen. Lediglich gemäß §95 (keine vorherige innerbetriebliche Ausschreibung) wäre dies demzufolge möglich?
danke
Erstellt am 06.10.2009 um 20:22 Uhr von DonJohnson
Du meinst § 93 BetrVG... Das geht nur, wenn ihr diese interne Stellenausschreibung vorher auch beim AG verlangt habt...
Ihr solltet schnellstmöglich Seminare belegen, wirklich!
Dennoch lese dir mal bitte § 99 Abs 1 BetrVG durch ;-)))
Erstellt am 06.10.2009 um 20:25 Uhr von DonJohnson
Aber nciht das du falsch verstehst - nach 93 oder 95 könnt ihr die Zustimmung nciht verweigern - das wären potentielle Gründe um nach 99 die Zustimmung zu verweigern...
Erstellt am 07.10.2009 um 17:03 Uhr von Hennessy
Ihr solltet die Sache anders angehen.
Ihr habt Anspruch auf Einsicht aller Bewerbungsunterlagen.
Ihr könnt ja ablehnen, da Ihr nicht beurteilen könnt, ob die vorgesehene Person, die ausreichende Eignung hat, bzw. ob andere Bewerber besser geeignet sind.
Erstellt am 07.10.2009 um 17:24 Uhr von DonJohnson
@Hennessy
*Ihr könnt ja ablehnen, da Ihr nicht beurteilen könnt, ob die vorgesehene Person, die ausreichende Eignung hat, bzw. ob andere Bewerber besser geeignet sind.*
Das ist kein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs 2!
Erstellt am 07.10.2009 um 21:59 Uhr von paula
@Hennessy
Deine Antwort zeigt, dass auch bei Dir eine Schulung nicht verkehrt wäre...
Erstellt am 07.10.2009 um 22:05 Uhr von DonJohnson
paula
Vielleicht hat Hennessy sich aber auch nur unglücklich ausgedrückt. Leider hat er auf meinen Einwand aber nciht reagiert :-(
Erstellt am 08.10.2009 um 12:37 Uhr von paula
DJ
du bist halt immer noch der Gute ;-)
ich hbae hier halt die Befürchtung, dass man genau so vor Ort argumentiert. Das klappt so lange bis der AG das mal richtig prüft und dann der BR eine Schlappe bekommt
Erstellt am 08.10.2009 um 12:43 Uhr von DonJohnson
paula
Leider teile ich deine Befürchtung, kann aber von hier nicht ausschließen, dass er sich unglücklich ausgedrückt hat. Da man aber auch das auf Seminaren lernen kann/sollte, hast du bezüglich deines Rates wegen Seminaren Recht... Aber Bildung kann ja niemanden Schaden - außer dem AG ;-)))