Mitarbeiter EINSTELLUNG verhindern
Welche Handhabe hat man als Betriebsrat wenn man der Meinung ist, der neu einzustellende Mitarbeiter ist nicht geeignet für das Unternehmen.
Als Genossenschaft von ca. 40 Mitarbeitern, soll ein neuer Mitarbeiter eingestellt werden. Nun ist der Betriebsrat der Meinung diese Person passt weder menschlich noch fachlich in das bestehende Team.
Das Unternehmen ist eine Genossenschaft und der Vorstand möchte gern diesen Mitarbeiter einstellen. Der Betriebsrat wurde lediglich darüber informiert, das eine bestimmte Person eingestellt werden soll. Diese Stelle wurde vorher weder extern ausgeschrieben noch wurde intern ausgeschrieben. Der Betriebsrat hat bisher auf die das Schreiben der geplanten EInstellung widersprochen. Wie gehts nun aber weiter???
Danke für die Mithilfe
Community-Antworten (10)
06.10.2009 um 21:57 Uhr
Nun ist der Betriebsrat der Meinung diese Person passt weder menschlich noch fachlich in das bestehende Team.
Das ist keiner der Zustimmungsverweigerungsgründe nach § 99 Abs 2 BetrVG
Bei euch scheint einiges im Argen zu liegen... Habt ihr schon Seminare mitgemacht? Wenn ja, welche?
06.10.2009 um 22:13 Uhr
hmm wir sind halt ein neu gegründeter Betriebsrat und waren demzufolge noch zu keinen Seminaren.
Ok nach §99 können wir die Zustimmung nicht versagen. Lediglich gemäß §95 (keine vorherige innerbetriebliche Ausschreibung) wäre dies demzufolge möglich?
danke
06.10.2009 um 22:22 Uhr
Du meinst § 93 BetrVG... Das geht nur, wenn ihr diese interne Stellenausschreibung vorher auch beim AG verlangt habt...
Ihr solltet schnellstmöglich Seminare belegen, wirklich!
Dennoch lese dir mal bitte § 99 Abs 1 BetrVG durch ;-)))
06.10.2009 um 22:25 Uhr
Aber nciht das du falsch verstehst - nach 93 oder 95 könnt ihr die Zustimmung nciht verweigern - das wären potentielle Gründe um nach 99 die Zustimmung zu verweigern...
07.10.2009 um 19:03 Uhr
Ihr solltet die Sache anders angehen.
Ihr habt Anspruch auf Einsicht aller Bewerbungsunterlagen.
Ihr könnt ja ablehnen, da Ihr nicht beurteilen könnt, ob die vorgesehene Person, die ausreichende Eignung hat, bzw. ob andere Bewerber besser geeignet sind.
07.10.2009 um 19:24 Uhr
@Hennessy Ihr könnt ja ablehnen, da Ihr nicht beurteilen könnt, ob die vorgesehene Person, die ausreichende Eignung hat, bzw. ob andere Bewerber besser geeignet sind.
Das ist kein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs 2!
07.10.2009 um 23:59 Uhr
@Hennessy
Deine Antwort zeigt, dass auch bei Dir eine Schulung nicht verkehrt wäre...
08.10.2009 um 00:05 Uhr
paula Vielleicht hat Hennessy sich aber auch nur unglücklich ausgedrückt. Leider hat er auf meinen Einwand aber nciht reagiert :-(
08.10.2009 um 14:37 Uhr
DJ
du bist halt immer noch der Gute ;-)
ich hbae hier halt die Befürchtung, dass man genau so vor Ort argumentiert. Das klappt so lange bis der AG das mal richtig prüft und dann der BR eine Schlappe bekommt
08.10.2009 um 14:43 Uhr
paula
Leider teile ich deine Befürchtung, kann aber von hier nicht ausschließen, dass er sich unglücklich ausgedrückt hat. Da man aber auch das auf Seminaren lernen kann/sollte, hast du bezüglich deines Rates wegen Seminaren Recht... Aber Bildung kann ja niemanden Schaden - außer dem AG ;-)))
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