Erstellt am 01.10.2009 um 17:28 Uhr von Petrus
Verlangen darf er viel, allerdings könnte dieses Ansinnen eine BV nach §87(1) Nr.1 BetrVG erforderlich machen...
In dieser wäre dann zu klären, ob das Umziehen zur Arbeitszeit gehört: BR sagt ja, Cheffe sagt nein - und der Jurist wie immer: Es kommt drauf an... z.B. darauf, welche PSA hier gemeint ist.
Allgemein gesagt: Normale, berufsübliche Bekleidung wird der ArbN eher in seiner Freizeit anziehen müssen (also vor der Stechuhr), selbst wenn sie zum Schutz nötig/ vorgeschrieben ist, z.B. Haarnetz, Kochmütze, Schürze in der Kantine; Anzug, Kravatte in der Bank; Blaumann, Stahlkappenschuhe, Helm in der Werkstatt. Bei Spezialkleidung/ -ausrüstung könnte das wieder anders aussehen, z.B. Asbestanzug beim Stahlkocher; Atemschutzgerät + Schutzanzug bei Chemiewerkern o.ä.
Also: Um welche PSA geht es?
Erstellt am 01.10.2009 um 18:47 Uhr von maenza
Hallo
Sicherheitsschuhe und Warnweste
Gruss
Erstellt am 02.10.2009 um 10:09 Uhr von Petrus
Dann google mal nach folgendem Urteil: BAG Urteil vom 11. Oktober 2000 Az.: 5 AZR 122/99
Dort gings um die PSA eines Müllarbeiters...
Erstellt am 03.10.2009 um 11:01 Uhr von maenza
Hallo
Wir ziehen unsere Arbeitsbekleidung jetzt auch vor der Arbeitszeit an.
Es geht eigentlich darum, ob er verlangen kann, dass das Werksgelände
nur noch mit Sicherheitsschuhen und Warnweste betreten werden kann,
sprich wir müssten auf den Parkplatz Sichertheitsschuhe und Warnweste anziehen.
Danke und Gruss
Erstellt am 03.10.2009 um 11:03 Uhr von DonJohnson
Wenn ein BR da ist, liegt das in dessen MBR nach 87,1,1 BetrVG
Erstellt am 03.10.2009 um 11:19 Uhr von Petrus
@maenza: Guck mal in §6(2) ArbStättV: "...Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden..."
Erstellt am 03.10.2009 um 13:06 Uhr von DonJohnson
@Petrus
Und du meinst, dass Sicherheitsschuhe und Warnweste dazu gehört?
Erstellt am 03.10.2009 um 13:57 Uhr von pirat
@maenza,
verstehe ich Dich richtig....
Ihr sollt das Werksgelände in Sicherheitsschuhen und Warnweste betreten?
Ohne sie dürft Ihr die Arbeit gar nicht erst aufnehmen?
Erstellt am 03.10.2009 um 18:40 Uhr von maenza
@pirat
Ja ,im Werksgelände sind Sicherheitsschuhe und Warnweste Pflicht.
Bisher konnten wir in normalen Schuhen zu den Umkleideräumen kommen und gehen.
gruss
Erstellt am 03.10.2009 um 19:02 Uhr von pirat
@maenza,
was ist der Grund, (Abschied vom *bisher*)?