Kündigung/ Betriebsrat nicht zuständig?
HAllo fasse hier nochmal alles zusammen.
Ich arbeite in einem Unternehmen was etwas produziert ( ind er Produktion knapp 3000 Mitarbeiter) und gleichzeitig Filialen (ca 1500 Mitarbeiter) hat, wo es die Sachen verkauft.
Ich arbeite als Filialleiteranwärter dort ( bin dort also in einer Ausbildung). Es ist eine betriebliche Ausbildung, wo ich erst in Filialen lerne, um dann eigene Filialen zu leiten. Es finden auch betriebliche Schulungen statt. Es gibt aber keine Prüfung. Die Firma entscheidet wann man soweit ist eine Filiale zu leiten.
Es ist keine Ausbildung, wo ich eine Prüfung vor der IHK mache. Es ist eher sowas wie ein Trainee. ich bin auch schon 36, falle also nicht mehr unter Jugendausbildung.
Nun bin ich zum Jahresende betriebsbeding fristgerecht gekündigt worden. Es gibt einen ganz normalen, unbefristeten Arbeitsvertrag
Nun wollte ich mich bei unserem Firmenbetriebsrat erkundigen, was ich machen könne. Dort teilte man mir mit, das die Ausbildungsabteilung (ca. 200 Auszubildenen) einen eigenen Betriebsrat haben könnten und sie nicht für mich zuständig sind.
Gibt es sowas?? Ist das richtig?
Community-Antworten (2)
01.10.2009 um 09:23 Uhr
Das kommt drauf an, alles ist möglich. Es ist denkbar, dass dein Arbeitgeber das Unternehmen in mehrere Betriebe ( z.B. GmbHs) aufgeteilt hat. Schau erst mal in deinen Arbeitsvertrag und prüfe, welches dein Vertagspartner ist. Dessen Betriebsrat ist dann auch zuständig. Die IHK hat, weil es sich nicht um ein Ausbildungsverhältnis im rechtlichen Sinne (BBiG) handelt, damit nichts zu tun. Fachabteilungen haben keine eigenen Betriebsräte.
02.10.2009 um 02:50 Uhr
Michis Mit wem wurde denn der Arbeitsvertrag abgeschlossen?
Selbst wenn es sich wirklich um einen anderen Betrieb handelt ( z.B. mehrere GmbH) dürfte es sich aber insgesamt um einen gemeinsamen Betrieb gem. § 1 Abs.2, Ziffer1 handeln.
Würde mal zu einem Fachanwalt gehen und eventuell Kündigungsschutzklage einreichen. Mal abgesehen von der Frage ob die Kündigung überhaupt berechtigt ist, sollte geprüft werden, ob zu deiner Kündigung überhaupt ein Betriebsrat angehört wurde. Wenn ja, wurde denn auch der RICHTIGE BR angehört.
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