Bildungsurlaub - kann das jeder Betrieb für sich entscheiden?
Hallo
ich hoffe ich bin hier richtig!?
Steht einem immer Bildungsurlaub zu oder kann das jeder Betrieb für sich entscheiden?? Wenn es der Betrieb selber entscheidet, wo muß das dann stehen??
Danke schön für die Hilfe
Community-Antworten (15)
30.09.2009 um 22:39 Uhr
Es kommt darauf an, ob es in Deinem Bundesland überhaupt Bildungsurlaub gibt. Schau mal hier rein, ob Du da weiterkommst: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub
30.09.2009 um 22:40 Uhr
Michis, kommt darauf an, in welchem Bundesland und wieviel Beschäftigte. google mal Bildungsurlaub der Länder.
30.09.2009 um 22:47 Uhr
@ridgeback Was hat das BBIG denn mit der Beschätigungsgöße zu tun?
30.09.2009 um 22:54 Uhr
rainerw Berlin - Bis 20 AN -- Der Arbeitgeber kann die Freistellung von AN über 25 Jahren ablehnen, sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im lfd. Kalenderjahr in Anspruch genommen worden sind, das 2,5-Fache der Zahl seiner AN erreicht hat (§ 4 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Nordrhein-Westfalen -- Weniger als 10 Beschäftigte -- Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als 10 Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch (§ 3 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (Nordrhein-Westfalen) - (AWBG)[8]) und so besteht in den Ländern eine unterschiedliche Regelung. Und er besteht m.W. nur in 11 Ländern
30.09.2009 um 23:03 Uhr
ridgeback siehe wiki
30.09.2009 um 23:08 Uhr
nicoline, heißt?
30.09.2009 um 23:15 Uhr
ridgeback da stehen 12, aber mit wiki ist das ja auch so' ne Sache ,-)
30.09.2009 um 23:29 Uhr
nicoline, stimmt. Aber m.W. wird nur in 11 Ländern bezahlt freigestellt.
30.09.2009 um 23:41 Uhr
Mag wohl daran liegen das mich mich da bisher nur mit Niedersachesen beschäftigen brauchte
01.10.2009 um 00:13 Uhr
Aber wie wird sowas laufen, wenn der Arbeitgeber in Baden Württenberg sitzt, und ich aber in einer Filiale in hessen arbeite??
01.10.2009 um 00:34 Uhr
"Was hat das BBIG denn mit der Beschätigungsgöße zu tun?"
Was hat das BBiG überhaupt mit dieser Fragestellung zu tun? Nichts!
"Aber wie wird sowas laufen, wenn der Arbeitgeber in Baden Württenberg sitzt, und ich aber in einer Filiale in hessen arbeite??"
Dann greift das Bildungsurlaubsgesetz Hessen.
01.10.2009 um 00:47 Uhr
@peanuts Wie wäre es wenn Du nicht imm er nur Fehler anderer aufzeigen willst, sondern auch mal erklärst wo Du welche Fehler siehst. Wenn Du Dir das wiederholen eines schon bereits vorhandenen Textes sparst und dafür lieber Erklärst was, wie , wo oder warum bekommen andere vielleich auch mal Deine Erkenntnis.
01.10.2009 um 01:07 Uhr
Der Unterschied zwischen BBiG (= Berufsbildungsgesetz) und Bildungsurlaubsgesetz sollte zumindest den etablierten Usern geläufig sein ...
Und die Frage zielt eindeutig auf Bildungsurlaub und nicht auf eine Berufsausbildung ab.
01.10.2009 um 01:20 Uhr
rainer der Unterschied zwischen normaler, menschlicher Kommunikation und oberlehrerhaftem Abwatschen sollte zumindest jedem öffentlich kommunizierendem Individuum geläufig sein. Ich finde schön, dass Du das beherrschst! ;-))
01.10.2009 um 01:33 Uhr
Danke nicoline, sollte mir dies menschliche Gabe mal abhanden kommen bitte ich um einen Hinweis, denn sonst könnte jeder meinen ich wäre zur AG Seite übergewechselt.
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