Erstellt am 30.09.2009 um 20:39 Uhr von nicoline
Es kommt darauf an, ob es in Deinem Bundesland überhaupt Bildungsurlaub gibt. Schau mal hier rein, ob Du da weiterkommst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub
Erstellt am 30.09.2009 um 20:40 Uhr von ridgeback
Michis,
kommt darauf an, in welchem Bundesland und wieviel Beschäftigte.
google mal Bildungsurlaub der Länder.
Erstellt am 30.09.2009 um 20:47 Uhr von rainerw
@ridgeback
Was hat das BBIG denn mit der Beschätigungsgöße zu tun?
Erstellt am 30.09.2009 um 20:54 Uhr von ridgeback
rainerw
Berlin - Bis 20 AN -- Der Arbeitgeber kann die Freistellung von AN über 25 Jahren ablehnen, sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im lfd. Kalenderjahr in Anspruch genommen worden sind, das 2,5-Fache der Zahl seiner AN erreicht hat (§ 4 Berliner Bildungsurlaubsgesetz.
Nordrhein-Westfalen -- Weniger als 10 Beschäftigte
-- Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als 10 Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch (§ 3 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (Nordrhein-Westfalen) - (AWBG)[8])
und so besteht in den Ländern eine unterschiedliche Regelung.
Und er besteht m.W. nur in 11 Ländern
Erstellt am 30.09.2009 um 21:03 Uhr von nicoline
Erstellt am 30.09.2009 um 21:08 Uhr von ridgeback
Erstellt am 30.09.2009 um 21:15 Uhr von nicoline
ridgeback
da stehen 12, aber mit wiki ist das ja auch so' ne Sache ,-)
Erstellt am 30.09.2009 um 21:29 Uhr von ridgeback
nicoline,
stimmt. Aber m.W. wird nur in 11 Ländern bezahlt freigestellt.
Erstellt am 30.09.2009 um 21:41 Uhr von rainerw
Mag wohl daran liegen das mich mich da bisher nur mit Niedersachesen beschäftigen brauchte
Erstellt am 30.09.2009 um 22:13 Uhr von Michis
Aber wie wird sowas laufen, wenn der Arbeitgeber in Baden Württenberg sitzt, und ich aber in einer Filiale in hessen arbeite??
Erstellt am 30.09.2009 um 22:34 Uhr von peanuts
"Was hat das BBIG denn mit der Beschätigungsgöße zu tun?"
Was hat das BBiG überhaupt mit dieser Fragestellung zu tun? Nichts!
"Aber wie wird sowas laufen, wenn der Arbeitgeber in Baden Württenberg sitzt, und ich aber in einer Filiale in hessen arbeite??"
Dann greift das Bildungsurlaubsgesetz Hessen.
Erstellt am 30.09.2009 um 22:47 Uhr von rainerw
@peanuts
Wie wäre es wenn Du nicht imm er nur Fehler anderer aufzeigen willst, sondern auch mal erklärst wo Du welche Fehler siehst. Wenn Du Dir das wiederholen eines schon bereits vorhandenen Textes sparst und dafür lieber Erklärst was, wie , wo oder warum bekommen andere vielleich auch mal Deine Erkenntnis.
Erstellt am 30.09.2009 um 23:07 Uhr von Peanuts
Der Unterschied zwischen BBiG (= Berufsbildungsgesetz) und Bildungsurlaubsgesetz sollte zumindest den etablierten Usern geläufig sein ...
Und die Frage zielt eindeutig auf Bildungsurlaub und nicht auf eine Berufsausbildung ab.
Erstellt am 30.09.2009 um 23:20 Uhr von nicoline
rainer
der Unterschied zwischen normaler, menschlicher Kommunikation und oberlehrerhaftem Abwatschen sollte zumindest jedem öffentlich kommunizierendem Individuum geläufig sein. Ich finde schön, dass Du das beherrschst! ;-))
Erstellt am 30.09.2009 um 23:33 Uhr von rainerw
Danke nicoline,
sollte mir dies menschliche Gabe mal abhanden kommen bitte ich um einen Hinweis, denn sonst könnte jeder meinen ich wäre zur AG Seite übergewechselt.