Schulung Ersatzmitglieder im BR-Wahlvorstand?
Hallo, wir haben zur BR-Wahl 2010 einen Wahlvorstand gebildet, bestehend aus 5 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder. Alle sind aktive BR-Mitglieder. Meine Frage: Dürfen/Können nur die Wahlvorstände Schulungen in Anspruch nehmen, die Ersatzmitglieder aber nicht ??.
In Recherchen habe ich da nichts eindeutiges gefunden. Danke für Eure Infos.
Community-Antworten (1)
30.09.2009 um 17:06 Uhr
Auch die Ersatzmitglieder können und dürfen Schulungen in Anspruch nehmen. Die Notwendigkeit kann der AG prinzipiell aber anzweifeln.
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