Kündigungfrist eines Schwerbehindertenvertreters - bei der Spaltung einer gemeinsamen Mitarbeitervertretung?
Hallo, verliert eine gewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten bei der Spaltung einer gemeinsamen Mitarbeitervertretung durch Insallation von GmbH´s und dergl., die bis 10/2010 von den Schwerbehinderten ordentlich gewählt wurde, ihre Vertretungsrechte und die Kündigungsnachwirkungszeit?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
SF
Community-Antworten (1)
03.10.2009 um 15:02 Uhr
@Sonnenfleck, der erste Teil Deiner Frage lässt sich ohne konkreten Mehrinfo´s so nicht beantworten. Die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung genießen den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie Mitglieder des Betriebsrats. Besonderer Kündigungsschutz nachwirkend für ein Jahr nach Ablauf der Amtszeit.
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