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Kündigungfrist eines Schwerbehindertenvertreters - bei der Spaltung einer gemeinsamen Mitarbeitervertretung?

S
Sonnenfleck
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, verliert eine gewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten bei der Spaltung einer gemeinsamen Mitarbeitervertretung durch Insallation von GmbH´s und dergl., die bis 10/2010 von den Schwerbehinderten ordentlich gewählt wurde, ihre Vertretungsrechte und die Kündigungsnachwirkungszeit?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

SF

7.21601

Community-Antworten (1)

P
pirat

03.10.2009 um 15:02 Uhr

@Sonnenfleck, der erste Teil Deiner Frage lässt sich ohne konkreten Mehrinfo´s so nicht beantworten. Die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung genießen den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie Mitglieder des Betriebsrats. Besonderer Kündigungsschutz nachwirkend für ein Jahr nach Ablauf der Amtszeit.

http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/urteile/schwerbehindertenvertretung.pdf

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