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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat verbietet dem Vertreter des Schwerbehindertenvertreters an der Betriebratsitzung teilzunehmen?

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pinky
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen ich bin hier neu und habe eine frage. ich bin die vertretung der schwerbehindertenvertretung, die nun in urlaub ist. demnächst ist eine betriebsratssitzung und ich habe keine einladung erhalten. mein teamkoordinator ist stellvertreter des bertriebratsvorsitzenden der dann die sitzung leitet. zuerst sagte er das dass kein problem ist und jetzt meint er man müsse natürlich auch die teamstärke an diesem tag sehen und ich würde nicht eingeladen werden, obwohl dann 1 person wieder aus dem urlaub kommt desweitern ist er ja auch auf jeder sitzung egal wie stark wir besetzt sind. nun die frage, ist das so in ordnung oder gibt es da ein gesetz das mir erlaubt daran teil zu nehmen, denn ich denke als vertreter des schwerbehindertenvertreters kann man mir das nicht verbieten. oder liege ich da falsch. kann mir jemand helfen.

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Community-Antworten (4)

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carrie

08.08.2008 um 18:56 Uhr

@pinky Das Recht der Schwerbehindertenvertretung zur beratenden Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats und dessen Ausschüssen nach § 25 Absatz 4 Satz 1 Schwerbehinderten-Gesetz_ umfasst auch die Teilnahme an Sitzungen gemeinsamer Ausschüsse des Betriebsrats und des Arbeitgebers im Sinne des § 28 Absatz 3 BetrVG BAG, Urteil vom 21.04.1993 7 ABR 44/92 Du hast als Vertretung die gleichen Rechte und das die Teamstärke an diesem Tag nicht gegeben ist, sollte nicht dein Problem sein. Wenn ihr einen regelmäßigen Sitzungsturnus habt, müsste der AG bescheid wissen und dementsprechend reagieren.

S
sbv

23.09.2008 um 17:10 Uhr

In dem Fall wäre es hilfreich, wenn der Schwerbehindertenvertreter vor seiner Abwesenheit darüber informiert, dass der Stellvertreter ihn vertritt und das man ihn bitte zu Terminen einlädt.

Dann hat der Stellvertreter etwas mehr in der Hand als nur ein paar Paragraphen.

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frager1

15.11.2008 um 17:32 Uhr

Antwort 1 Erstellt am 08.08.2008 - 16:56 Uhr von carrie

.. das SchwbG ist schon sehr sehr lange vom SGB IX abgelösst worden. Aber an sonsten stimmt es. Tipp auf die §§§ des ScwbG 70 hinzuzählen, dann ist man beim entsprechenden §§ des SGB IX

K
Kölner

15.11.2008 um 22:49 Uhr

@frager1 Dein Tipp gefällt mir! Klasse Idee... ...wenn man jetzt bedenkt, dass 'carrie' nur aus einem Urteil des BAG (Abkürzung für Bundesarbeitsgericht) von 1993 zitiert hat ist Dein Einwurf wirklich äusserst gehaltvoll!

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