Behinderung von Betriebsratsarbeit - wie sollen wir darauf reagieren?
Hallo Zusammen Einige "Priviligierten" MAs die mit dem BR seit der Gründung vor 2 Jahren nicht klar kommen haben uns ein Schreiben zukommen lassen. Wir sind ca 50 MA, nicht Tarifgebunden und wissen nicht wie wird darauf reagieren sollen bzw. sollen wir diesem schreiben einfach ignorieren? Hier den Text: Am 27.07.2009 wurde von der Belegschaft der Fa. eine Unterschriftenliste gegen die Einsicht in die Lohn- und Gehaltsliste durch den Betriebsrat bei unserem Betriebsrat eingereicht. Es wurde aber entgegen diesem Schreiben das Einsichtsrecht erzwungen und somit nicht nach dem Wunsch der Belegschaft gehandelt. Es ist nicht nachvollziehbar weshalb Sie nicht die Interessen der Belegschaft respektieren und diese auch vertreten. Wie von unserer Seite aus befürchtet, wurden die geheimen Daten durch Ihre Betriebsratskollegen nach außen getragen. Durch diese Aktion hat unser Betrieb einen schweren Schaden erlitten und einen tiefen Riss durch die Belegschaft gespalten. Das Tagesgeschäft kann in manchen Abteilungen seither nicht mehr zu unserer Zufriedenheit durchgeführt werden. Das Vertrauen zu unserem Betriebsrat ist daher völlig zerrüttet und es besteht absolut kein Vertrauen mehr. Wir bitten Sie daher um eine offizielle Stellungnahme zu den oben genannten Punkten und die Einleitung entsprechender Maßnahmen Ihrerseits.
Community-Antworten (4)
29.09.2009 um 21:04 Uhr
Nun, das ist nciht schwer. Ihr seit kein Geheimrat, sondern ein Betriebsrat. Macht eine Betriebsversammlung und besprecht das mit den Kollegen. Sagt ihnen warum ihr Einsichtnahme genommen habt und dass die undichte Stelle mit Sicherheit nicht das Gremium ist. Weiterhin müßt ihr wohl noch viel Überzeugungsarbeit leisten (das kenne ich leider nur zu gut). Da helfen halt nur Gespräche, Gespräche Gespräche und nochmals Gespräche.
Allen recht machen werdet ihr es aber nie, das liegt in der Natur der Sache...
Ach ja - wenn es zwei "Lager" gibt wegen der Einsichtnahme liegt die Vermutung nahe, dass ungerecht entlohnt wird. Und genau für die gerechte Entlohnung seid ihr ja da...
29.09.2009 um 23:00 Uhr
§ 80 Allgemeine Aufgaben ...Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen... Wie DonJohnson schon sagte macht eine Betriebsversammlung,und klar zu stellen das die Wünsche der Belegschaft ändern die Gesetze nicht.Einsichtnahme dient als Schutz für Kollegen und nicht als durch BR erzwungene Maßnahme.Wenn undichte Stelle gibt dann must Ihr sofort handeln.Nicht bei BV sondern BR Sitzung.Belegschaft muss wissen das der BR dicht ist und hinter die Kollegen steht. tik-tak
29.09.2009 um 23:12 Uhr
der BR muss sich auch der Kritik stellen. Eine Behinderung der BR Arbeit (entsprechd der Überschrift zum Thread) ist da nicht gegeben.
Ihr müßt die Kollegen mit Eurer guten Arbeit überzeugen. Ihr seid also nun gefordert. Nehmt diese Herausforderung an. Die genannte Betriebsversammlung ist da ein guter Weg.
Nur eines noch: wenn ihr tatsächlich ein Leck im BR haben solltet und die Info aus Euren Reihen stammt, habt ihr ein ganz massives Problem
30.09.2009 um 00:06 Uhr
Wie viele BRM haben die Gehaltslisten eigentlich eingesehen?
In diesem kleinen Gremium steht das Recht auf Einsichtnahme nur dem BRV (im Falle seiner Verhinderung dem stellv. BRV) und nicht dem gesamten Gremium zu ...
"... dass die undichte Stelle mit Sicherheit nicht das Gremium ist."
Woher stammt diese Erkenntnis? Plappermäuler gibt es überall, auch in einem BR.
"Belegschaft muss wissen das der BR dicht ist und hinter die Kollegen steht. "
Zunächst einmal sollte der BR wissen, wer getratscht hat.
"Nur eines noch: wenn ihr tatsächlich ein Leck im BR haben solltet und die Info aus Euren Reihen stammt, habt ihr ein ganz massives Problem"
Und das völlig zu Recht!
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