Hallo zusammen

ich arbeite in einem Gastrobetrieb und bin nur als Saisonkraft eingestellt. Das heißt, wenn Semesterferien sind ist unsere Kantine geschlossen. Mein AG entlässt mich und stellt mich wieder zur Saisonbeginn wieder ein. Ich bin immer befristet.

So wie ich informiert bin, kann man nur zwei Jahre befristet werden. Ich habe auch gehört, dass wenn schon mal ein Arbeitsverhältniss mit dem selben AG bestand, eine weitere Befristung nicht möglich ist.

Ich arbeitet nun schon mal bis Juli und bin bis Oktober arbeitslos. Das heißt, ich fange bei meinem selben AG wieder mitte Oktober bis Februar wieder. Da er mich aber schon mal befristet beschäftigt hat müsste er mich doch unbefristet einstellen.

Kann mir jemand mal Sagen wie hier die rechtslage ist - ein BR gibts nicht

Gruß
Saisonkraft