Als Saisonkraft eingestellt - wie schaut die Befristung rechtlich aus?
Hallo zusammen
ich arbeite in einem Gastrobetrieb und bin nur als Saisonkraft eingestellt. Das heißt, wenn Semesterferien sind ist unsere Kantine geschlossen. Mein AG entlässt mich und stellt mich wieder zur Saisonbeginn wieder ein. Ich bin immer befristet.
So wie ich informiert bin, kann man nur zwei Jahre befristet werden. Ich habe auch gehört, dass wenn schon mal ein Arbeitsverhältniss mit dem selben AG bestand, eine weitere Befristung nicht möglich ist.
Ich arbeitet nun schon mal bis Juli und bin bis Oktober arbeitslos. Das heißt, ich fange bei meinem selben AG wieder mitte Oktober bis Februar wieder. Da er mich aber schon mal befristet beschäftigt hat müsste er mich doch unbefristet einstellen.
Kann mir jemand mal Sagen wie hier die rechtslage ist - ein BR gibts nicht
Gruß Saisonkraft
Community-Antworten (2)
29.09.2009 um 21:11 Uhr
Hallo Saisonkraft, eigentlich bist du im falschen Forum, aber solange der Trad nicht gelöscht wird gut. Es stimmt bei einer kalendarischen Befristung gillt die 2 Jahres Frist. Es sieht nach deiner Schilderung aber so aus als Läge ein Sachgrund vor (Bedarf besteht nur Vorrübergehend) und damit wäre eine Befristung dann nach §14 TtBfG möglich. Und dein AG hätte Recht.
Mfg, Lohengrin
29.09.2009 um 22:17 Uhr
Saisonkraft,
auch die wiederholte Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Saisonarbeiter kann sachlich gerechtfertigt sein. Der Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Wiedereinstellung haben, z. B. wenn Jahr für Jahr alle Arbeitnehmer in der Saison wiedereingestellt werden, die dies verlangen, der Arbeitgeber den Beginn der Saison ohne Vorbehalt bekannt gibt und sogar Arbeitnehmer neu einstellt. BGB § 620
BAG 2 AZR 109/86
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