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Kann Betriebsrat bei Kündigung von Saisonkräften nicht mitbestimmen?

J
jens9
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ist es richtig das der BR bei Kündigung einer Saisonkraft ( Vertrag bis Ende der Saison) nicht zustimmen muss,sondern der AG dem BR nur mitteilen muss wann das Arbeitsverhältnis endet? Begründung AG: die Zustimmung erfolgte bereits bei Einstellung der Saisonkraft, da es ja nur ein Vertrag für einen bestimmten Zeck ist.

93301

Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

31.05.2005 um 11:16 Uhr

Man muss hier unterscheiden, wenn der Zweck der Befristung erfüllt ist, bedarf es keiner Kündigung also auch keiner Anhörung durch den BR. Ist der Vertragszweck nicht erfüllt und man will den AN loswerden und spricht eine Kündigung aus, ist der BR nach §102 BetrVG anzuhören.

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