Kann Betriebsrat bei Kündigung von Saisonkräften nicht mitbestimmen?
Hallo, ist es richtig das der BR bei Kündigung einer Saisonkraft ( Vertrag bis Ende der Saison) nicht zustimmen muss,sondern der AG dem BR nur mitteilen muss wann das Arbeitsverhältnis endet? Begründung AG: die Zustimmung erfolgte bereits bei Einstellung der Saisonkraft, da es ja nur ein Vertrag für einen bestimmten Zeck ist.
Community-Antworten (1)
31.05.2005 um 11:16 Uhr
Man muss hier unterscheiden, wenn der Zweck der Befristung erfüllt ist, bedarf es keiner Kündigung also auch keiner Anhörung durch den BR. Ist der Vertragszweck nicht erfüllt und man will den AN loswerden und spricht eine Kündigung aus, ist der BR nach §102 BetrVG anzuhören.
Verwandte Themen
Mitbestimmung bei Fahrzeugkauf
ÄlterAuf diese Art und Weise kann man weiterdiskutieren. was will er [ein BR] denn mitbestimmen [beim Kauf von Fahrzeugen/Autos für eine Pflegeeinrichtung]? Die Farbe oder Modell? Will er auch beim Ka
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Arbeitsverträge, flexible wöchentliche Arbeitszeit 0-6 Stunden etc.
ÄlterHallo an Alle, ich komme mal wieder an einem Punkt nicht weiter. Unser Betriebsrat ist noch ziemlich neu (Gegründet 2015). Unser Unternehmen hat ca. 250 Mitarbeiter und ist in viele Filialen und
Betriebsumstrukturierung: Saisonverträge werden Werksverträge. Arbeitsabläufe werden verändert und von fremndfirmen übernommen
ÄlterMoin, bei uns steht eine Umstrukturierung der Betriebsabläufe an. Saisonaler Betrieb, früher mit Saisonkräften und die Spitzen mit LA abgedeckt. Jetzt sollen ganze Arbeitsabläufe an Fremdfirm
Betriebsumstrukturierung: Saisonverträge werden Werksverträge. Arbeitsabläufe werden verändert und von fremndfirmen übernommen
ÄlterMoin, bei uns steht eine Umstrukturierung der Betriebsabläufe an. Saisonaler Betrieb, früher mit Saisonkräften und die Spitzen mit LA abgedeckt. Jetzt sollen ganze Arbeitsabläufe an Fremdf