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Betriebsübergang mit neuem Arbeitsvertrag zu schlechteren Bedingungen - Muss die Kollegin den Vertrag unterschreiben?

N
Natascha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Eine Kollegin ist 37 Jahre in der Bäckerei beschäftigt, ohne Arbeitsvertrag. Jetzt hat der Sohn das Geschäft übernommen und will ein Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Lohn und Arbeitszeit sind gleich - aber er will eine Probezeit sowie eine Kündigungsfrist von 4 Wochen unterschrieben haben.

Es ist bekannt, dass er nur noch € 400,00 Kräfte beschäftigen will, es ist also abzusehen, dass die Kollegin, wenn sie dann unterschreibt bald ihre Kündigung bekommt.

Muss die Kollegin den Vertrag unterschreiben? Was kann sie tun? Gruß Natascha

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Community-Antworten (2)

D
derdermalwjlwar

29.09.2009 um 18:00 Uhr

Muss sie nicht unterschreiben. Aber sie kann nach dem Nachweisgesetz verlangen, dass ihre gegenwärtigen Vertragsbedingungen endlich mal schriftlich niedergelegt werden.

P
Peanuts

29.09.2009 um 23:37 Uhr

"- aber er will eine Probezeit sowie eine Kündigungsfrist von 4 Wochen unterschrieben haben. "

Die Probezeit ist völlig irrelevant, aber die Kollegin sollte den Vertrag mit dieser Kü´frist auf gar keinen Fall unterschreiben. Aktuell könnte sie vom AG nur mit einer Frist von 7 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

Aber falls in diesem Betrieb in der Regel nicht mehr als 20 MA beschäftigt sind, dürfte einzelvertraglich eine Kü´frist von mind. 4 Wochen vereinbart werden.

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