Erstellt am 28.09.2009 um 20:50 Uhr von Immie
@Franziska
Und ich dachte immer, die werden gewählt.
Erstellt am 28.09.2009 um 21:09 Uhr von paula
ggf handelt es sich um ein rechtlich sogar zulässiges Verhalten der Kollegen.... schon mal mit denen geredet?
Erstellt am 28.09.2009 um 23:00 Uhr von DerAlteHeini
Franziska
Jeder Betrieb erhält den Betriebsrat, den er sich wählt.
Jedes Betriebsratsmitglied arbeitet ja im Gremium Betriebsrat.
Aber, jedes Betriebsratsmitglied hat auch ein Recht auf seine eigene Betriebsratsarbeit.
Dazu zählt auch, dass der BR Kollege mit Arbeitnehmer, Vorgesetzten und auch der Firmenleitung über Themen, die die Betriebsratsarbeit betreffen sprechen kann. Sicherlich kann der Kollege auch betriebsöffentlich kundtun, was er von BV's oder andere Dinge, die die Betriebsratsarbeit betreffen, hält. Was er nicht aus dem BR her austragen darf, sind Dinge die dem Datenschutz oder der Geheimhaltung unterliegen.
Ansonsten gibt es, auch wenn es vielen Betriebsratsmitglieder nicht passt, keine rechtlichen Möglichkeiten dem Kollegen einen "Maulkorb" zu verpassen.