Erstellt am 25.08.2009 um 13:40 Uhr von mainpower
Hallo,
auch ein AG kann eine Betriebsversammlung einberufen um den MA neuigkeiten mitzuteilen. Ausserhalb der Arbeitszeit besteht keine verpflichtung daran teilzunehmen.
Ich währe natürlich neugierig was der AG von sich zu geben hat. Meistens ist das nichts gutes.
Erstellt am 25.08.2009 um 13:49 Uhr von Tanzbär
Betriebsversammlung führt der Betriebsrat durch, die Chefs können Belegschaftsversammlungen durchführen, soviel sie wollen.
;)
Erstellt am 25.08.2009 um 17:34 Uhr von kriegsrat
.....oder mitarbeiterversammlungen oder wie immer man sie nennen will......
wenn die mitarbeiter teilnehmen " müssen" ist es arbeitszeit und muß bezahlt werden
da es sich hierbei um mehrarbeit oder überstunden handelt, ist dies auch mitbestimmungspflichtig
wenn die teilnahme der mitarbeiter freiwillig ist, dann nicht....
wie tanzbär schon bemerkte:
betriebsversammlung heist das ganze nur, wenn es der BR veranstaltet oder auf wunsch des AG verpflichtet ist, diese zu veranstalten (§ 43 Abs.3 BetrVG)