Firmenleitung ruft Betriebsversammlung ein?
Hallo, habe noch eine weitere Frage:
Wenn eine Betriebsversammlung einberufen wird von der Firmenleitung und diese nicht in der Arbeitszeit stadtfindet, muß mann in diesem Fall dran teilnehmen ? Wenn ich es auf eurer Seite Richtig verstanden habe darf die Firmenleitung keine Versammlung einberuffen sondern nur der der Betriebsrat.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Community-Antworten (3)
25.08.2009 um 15:40 Uhr
Hallo, auch ein AG kann eine Betriebsversammlung einberufen um den MA neuigkeiten mitzuteilen. Ausserhalb der Arbeitszeit besteht keine verpflichtung daran teilzunehmen. Ich währe natürlich neugierig was der AG von sich zu geben hat. Meistens ist das nichts gutes.
25.08.2009 um 15:49 Uhr
Betriebsversammlung führt der Betriebsrat durch, die Chefs können Belegschaftsversammlungen durchführen, soviel sie wollen. ;)
25.08.2009 um 19:34 Uhr
.....oder mitarbeiterversammlungen oder wie immer man sie nennen will...... wenn die mitarbeiter teilnehmen " müssen" ist es arbeitszeit und muß bezahlt werden da es sich hierbei um mehrarbeit oder überstunden handelt, ist dies auch mitbestimmungspflichtig wenn die teilnahme der mitarbeiter freiwillig ist, dann nicht.... wie tanzbär schon bemerkte: betriebsversammlung heist das ganze nur, wenn es der BR veranstaltet oder auf wunsch des AG verpflichtet ist, diese zu veranstalten (§ 43 Abs.3 BetrVG)
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