Bisher dachte ich, das eine eingereichte Liste auch weniger Namen beinhalten kann (hier 2) als die Anzahl der notwendigen BR-Sitze. Bei uns werden 5 BR-Sitze gewählt. Wir wollen eine eigene Liste aufstellen und selbst kandidieren. In unserer Wahlordnung habe ich aber nun gelesen, das eine Liste „mindestens doppelt so viele Bewerber/innen aufweisen soll, als BR-Mitglieder zu wählen sind“.
Ist das Wort „soll“ Auslegungssache, somit kein „muss“ ?
Benötigen wir dann drei Unterstützungsunterschriften pro Person (6=also 4 Unterstützer plus unsere beiden Unterschriften) oder reichen immer noch drei Kollegen für die gesamte Liste aus, egal wie viele auf der Liste sind ?
Wenn es einen Wahlberechtigten auf der Wählerliste gibt, der aufgrund Arbeitnehmerüberlassung von einem anderen Unternehmen kommt, derzeit aber nicht von uns beschäftigt wird; zählt seine Unterstützungsunterschrift und kann er unsere Liste per Briefwahl später auch wählen, obwohl er aktuell nicht von uns beschäftigt wird ?
Danke für Eure Info, Anni