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Listenwahl und Arbeitnehmerüberlassung

A
Anni
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich habe direkt drei Fragen zu unserer BR Wahl:

Bisher dachte ich, das eine eingereichte Liste auch weniger Namen beinhalten kann (hier 2) als die Anzahl der notwendigen BR-Sitze. Bei uns werden 5 BR-Sitze gewählt. Wir wollen eine eigene Liste aufstellen und selbst kandidieren. In unserer Wahlordnung habe ich aber nun gelesen, das eine Liste „mindestens doppelt so viele Bewerber/innen aufweisen soll, als BR-Mitglieder zu wählen sind“. Ist das Wort „soll“ Auslegungssache, somit kein „muss“ ?

Benötigen wir dann drei Unterstützungsunterschriften pro Person (6=also 4 Unterstützer plus unsere beiden Unterschriften) oder reichen immer noch drei Kollegen für die gesamte Liste aus, egal wie viele auf der Liste sind ?

Wenn es einen Wahlberechtigten auf der Wählerliste gibt, der aufgrund Arbeitnehmerüberlassung von einem anderen Unternehmen kommt, derzeit aber nicht von uns beschäftigt wird; zählt seine Unterstützungsunterschrift und kann er unsere Liste per Briefwahl später auch wählen, obwohl er aktuell nicht von uns beschäftigt wird ?

Danke für Eure Info, Anni

3.08703

Community-Antworten (3)

S
sabine2508

25.02.2006 um 19:21 Uhr

Hallo, der Hinweis auf doppelt soviel Bewerber wie BR-Sitze zu wählen sind, bezieht sich nicht auf die mengenmäßige Erhöhung der BR-Sitze,sondern auf die Anzahl der Nachrücker.Wenn es z.b. 5 BR-Sitze sind die zu vergeben sind, "sollten" 10 Kandidaten auf der Liste stehend damit gleich 5 Nachrücker da sind, falls das Gremium sich im laufe der Zeit verkleinert. Falls es nicht soviele Bewerber gibt, ist die Zahl notfalls so klein wie BR-Sitze zu vergeben sind. Leigarbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit Überlassungsverträgen müßen in den Betriebsablauf tatsächlich eingegliedert sein und nachweislich tätig werden.Wenn dann in dem Unternehmen aus dem sie kommen selbst kein BR ist, kann er mitwählen sonst nicht. Tschüß sabine2508

K
Kölner

25.02.2006 um 19:28 Uhr

Ich kenne Leiharbeitnehmer, die wählen in 3 Betrieben! Ist das falsch? Sollvorschriften sind das was sie sind...SOLLvorschriften! Ist das falsch? Ich habe einen BR erlebt, der anstatt der zu wählenden 5 BR-Mitglieder nur 3 hatte. Ist das falsch? In unserem Betrieb existiert eine Liste mit 3 Kandidaten, obwohl 7 BR-Sitze zu vergeben sind. Ist das falsch?

Ich suche noch einmal in der Wahlordnung wie falsch das alles ist!

M
Mona

27.02.2006 um 08:17 Uhr

Guten Morgen, Anni, Du kannst auch nur eine Person auf eine Liste setzen oder 10, je nachdem wer mit wem auf einer Liste stehen will. "Soll" heißt nicht "muß". Wir müssen z.B. 13 BR-Mitglieder wählen, also 26 mit Ersatzmitgliedern, haben aber nur 9 auf einer Liste. Es sind aber mehr Listen im Umlauf. Schönen Rosenmontag und pfia Di Mona

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