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Verpflegungskosten WA-Sitzungen - Müssen wir die Kosten selber kpl. tragen oder nicht?

B
Biber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein noch relativ "neuer" Wirtschaftsausschuss und haben so diverse Euch sicherlich bekannte Probleme mit unserem AG bezüglich Informationen, Unterlagen etc. Wir sind aber ziemlich hartnäckig und ecken deshalb öfter mal an. Unter anderem wurde uns auch vorgeworfen das wir zu oft tagen (alle 3 Monate) zu teuer sind (Seminare) und soweiter. Bisher haben sie alle anfallenden Kosten der Sitzungen übernommen (Fahrtkosten, Hotel, Verpflegung, wir kommen aus den unterschiedlichsten Regionen in ganz Deutschland zusammen). Jetzt haben sie sich was neues einfallen lassen - ab sofort sollen wir zu den Sitzungen des WA das Abendessen (und nur das, Frühstück und Mittag werden gezahlt) selbst bezahlen - aus steuerlichen Gründen heist es. Ich habe dazu nichts gefunden, auch hier im Forum nicht. Kann mir jemand sagen wie sich das rechtlich verhält! Müssen wir die Kosten selber kpl. tragen oder nicht?

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Community-Antworten (7)

K
Ketzer

28.09.2009 um 09:04 Uhr

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten des BR (dazu gehört auch der WA) zu tragen. Hierzu gehören aber nicht die Kosten der privaten Lebensführung der Mitglieder. Die Ernährung ist zweifellos Bestandteil der privaten Lebensführung, daher ist nicht ersichtlich, warum der Arbeitgeber das bezahlen soll. Tut er es trotzdem, ist das ein zu versteuernder geldwerter Vorteil. Rechtlich fragwürdig ist die Kostenübernahme auch vor dem Hintergrund einer eventuellen Bevorzugung der BR-Mitglieder (zumindest dann, wenn nicht alle anderen Arbeitnehmer auch umsonst essen gehen dürfen).

I
Immie

28.09.2009 um 10:14 Uhr

Gibt es eine Reisekostenordnung?

B
Biber

28.09.2009 um 11:14 Uhr

Hallo Immie,

ja es gibt eine, und nach der wurde bisher auch immer abgerechnet. Sprich je nachdem welche Mahlzeit bei Dienstreise kostenlos erhalten wurde, wurde die Pauschale von den Spesen abgezogen.

I
Immie

28.09.2009 um 11:43 Uhr

Und warum sollte diese Reisekostenordnung für euch nicht mehr angewendet werden? Oder wurde sie für alle geändert?

B
Biber

28.09.2009 um 12:04 Uhr

Wir haben nur die Mitteilung erhalten: Ihr seit zu teuer, ab sofort wird kein Abendessen mehr übernommen, aus steuerlichen Gründen. Bitte nutzen sie die Verpflegungspauschale???? Soll für alle Sitzungen des GBR/GBA/WA gelten.

P
Petrus

28.09.2009 um 12:52 Uhr

@biber: Ihr müßt also nicth "alle Kosten selber tragen", sondern erhaltet zukünftig die betriebsübliche "Mehraufwandspauschale" für das Abendessen. Heißt also konkret: Der ArbGeb zahlt nicht mehr für Maß + Händl auf der Wiesn, sondern nur noch für den Döner am Bahnhof. Rest ist dann Privatvergnügen... Dürfte so i.O. sein...

P
paula

28.09.2009 um 23:08 Uhr

hier verwundert eher die Frage...

ihr könnt euch noch jetzt priviligiert fühlen. Wenn das nicht jeder AN auf Dienstreise genauso abrechnen kann ist es mehr als fragwürdig was da geschieht

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