Rechtslage der AV - nach 20 Jahren im Büro als Auftragsabwickler nun in der Produktion arbeiten?
Hallo mein BR-Experte
Immer wieder muss ich (BR-Mitglieder) mit meinem Vorgesetzter konfrontieren. Meine Betriebsangehörigkeit in der Firma ist 20 Jahre. Plötzlich hat mein Vorgesetzter aus Grund der Personalengpass (in der Tat ist nicht so) mein Arbeitsvertrag zurück holen und behauptet er dass ich in nächste 2 Wochen in der Produktion arbeiten soll!!!. Laut mein Arbeitsvertrag soll ich am Anfang (dieser Wort leider nicht im Vertrag drin) bei der Aufbau meiner damalige Abteilung die Vorstufenarbeit helfen. (ich habe damals ca. 1 Monate etwas geholfen) aber danach habe ich bis jetzt 20 Jahre im Büro als Auftragsabwickler gearbeitet. Die Frage ist: Hat er Recht so was festlegen oder der Grund dass er mir schikanieren will? Es gibt irgendeine Rechtslage die ich begründen kann?
Ich danke euch für die Antworten
BR Kevin
Community-Antworten (3)
27.09.2009 um 22:13 Uhr
hallo BRkevin, was steht in deinem AV zum Arbeitsort bzw. Tätigkeit ? Will dein AG deinen AV Ändern? Und was sagt Euer BR dazu?
Mfg, Lohengrin
27.09.2009 um 22:28 Uhr
Hallo BRkevin Keine will sich mit so eine Thema konfrontieren, dann versuche ich meine Meinung rechtfertigen.
- Wenn du zwei Wochen lang in der Produktion arbeiten muss handelt sich um eine betriebsverfassungsrechtliche Versetzung und § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen ist dabei oder § 100 Vorläufige personelle Maßnahmen.Also BR muss dabei sein. 2.AG hat aufgrund seines Direktionsrechts bestimmen, wo er den Arbeitnehmer einsetzt. Bei dieser Festlegung ist er allerdings verpflichtet, unter Beachtung des billigem Ermessens i.S.v. § 315 BGB vorzugehen. 3.www.rechtsanwaltdrpalm.de/versetzung aufrufen und durchlesen. 4.Hilfe beim Rechtsnwalt hollen. 5.Gewonheit oder betriebliche Übung besteht in deinen Fall wahrscheinlich nicht aber bin nicht sicher. tik-tak
29.09.2009 um 08:26 Uhr
@tiktak
Erst bedanke ich mich für dein Antwort. Punkt 1. eine Versetzung verstehe ich mich dass wenn ich in der Produktion über 4 Wochen arbeiten muss. Ist das richtig? Ich habe sogar meine Stellenausschreibung von 1997 vorgelegt, trotzdem hat der Betriebsleiter meine Stellenausschreibung nicht erkannt. Er sagte "die sind alt" Punkt 5. Kannst Du mir sagen wo ich die Gewohnheit oder betriebliche Übung nachschauen könnte?
Gruß
BRkevin
Verwandte Themen
Änderung Arbeitsverträge an aktuelle Rechtslage
ÄlterHallo, wir im Gremium sind gerade damit konfrontiert, daß der AG die Arbeitsverträge ändern („an die aktuelle Rechtslage anpassen“) möchte, sofern es z.B. durch Umgruppierung, Versetzung o.ä. einmal
freiwillig verspätet in Mutterschutz - wie ist die Rechtslage?
ÄlterHallo, ich habe mal eine Frage zum Mutterschutz; eine unserer Kolleginnen (Zeitarbeit) Ist schwanger, ihr Mutterschutz würde in zwei wochen beginnen, sie teilte uns mit, dass sie länger arbeiten wir
Briefkasten für evtl. Probleme der Mitarbeiter, AGeber sagt nein - Rechtslage?
ÄlterEine kurze knappe Frage: Wir wollen in unserem Betrieb, einen "Briefkasten" für evtl. Probleme der Mitarbeiter anbringen. Der Chef weigert sich dagegen mit der Aussage, dies sei nicht notwendig in un
Rechtslage Notbesetzung bei Versammlung/Wahl Wahlvorstand
ÄlterHallo, wir haben zu einer Versammlung für den Wahlvorstand eingeladen. Die Einladung wurde Mittwochs verteilt. Termin ist darauffolgende Woche Dienstags Der Arbeitgeber fordert eine Notbesetzung
Urlaubsvertretung durch externen Dienstleister - Rechtslage?
ÄlterHallo an alle Leser, ich möchte nochmal fragen und vielleicht hat der ein oder andere noch eine Idee: Im Zuge der allgemeinen Kostensparmaßnahmen in unserem Unternehmen werden für verschiedene S