W.A.F. LogoSeminare

Rechtslage Notbesetzung bei Versammlung/Wahl Wahlvorstand

D
dionysus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben zu einer Versammlung für den Wahlvorstand eingeladen. Die Einladung wurde Mittwochs verteilt. Termin ist darauffolgende Woche Dienstags Der Arbeitgeber fordert eine Notbesetzung für die Service Lines (Hotline) Allerdings haben sich jetzt alle Mitarbeiter für die Teilnahme an der Wahlversammlung gemeldet. Aus meiner Sicht müsste der Arbeitgeber doch jetzt einen Lösungsvorschlag präsentieren oder ? Betriebsverfassungsgesetzt sagt ja das allen die Teilnahme ermöglicht werden muss. Wie ist denn hier die Rechtslage genau? Grüße

1.44102

Community-Antworten (2)

S
Streikbrecher

10.05.2012 um 19:59 Uhr

Ja, dass ist das Problem des AG. Weist ihn einmal auf die Folgen bei Wahlbehinderung hin. Also §119 BetrVG. Es drohen Geldstrafe oder 1 Jahr Haft.

D
DrHouse

11.05.2012 um 13:58 Uhr

Möglichkeit für AG wäre:

"Zur Zeit sind alle Plätze belegt, bitte versuchen Sie es später ."

Wird der aber nicht wollen, da Betriebsratsgründung sicher nicht in seinem Interesse ist. Aber egal, die MA dürfen teilnehmen. Der AG hat für Ersatz zu sorgen, wie, ist seine Sache. Er kann die Notbesetzung auch selbst übernehmen.

MfG Dr.House

Ihre Antwort