Anforderungen an einen Dienstplan im Rahmen des MitbestVerf?
hallo zusammen,
welche anforderungen muss ein dienstplan im rahmen des MitbestVerf erfüllen, wenn dienste (spätdienste, bereitschaftsdienste etc.) geändert bzw. neu eingeführt werden. gibt es hier verbindliche richtlinien und wo kann ich diese ggf. einsehen.
vielen dank vorab
Community-Antworten (5)
26.09.2009 um 20:22 Uhr
@ratgeber, es gibt keine verbindlichen Richtlinien außer das Arbeitszeitgesetz, einen gültigen Tarif ,dass Betriebsverfassungsgesetz oder eine abgeschlossene Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Darin wird alles was die Änderung von laufenden Dienstplänen anbelangt geregelt. Solltet ihr nicht tarifgebunden sein und es besteht eine Betriebsvereinbarung in welcher die vollen Mitbestimungsrechte des Betriebsrates gewahrt werden, macht der Betriebsrat die Vorgaben. Großes Problem für den Betriebsrat und sowie für den Arbeitgeber. Ich würde versuchen möglichst in einem moderatem Miteinander die aktuellen Probleme an zu gehen. Alles zum Wohle der Beschäftigten. Alles kann, nichts muss!
26.09.2009 um 20:41 Uhr
Maclogic habt ihr einen BR . Wenn ja haben die Mitbestimmungsrecht bei allem was mit eurer Arbeitszeit zu tun hat sprich Dienstplan und so weiter. Es gibt zwar ein Arbeitszeitgesetz aber viele Dinge sind auch tariflich geregelt. Es kommt also auch darauf an ob ihr einen Tarifvertrag habt oder nicht. Jedenfalls darf ein Dienstplan nur mit Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters geändert werden. Solltet ihr einen BR haben dürfen auch nur mit Zustimmung des BR neue Dienste eingeführt werden. Also falls ihr keinen BR habt wird es Zeit einen zu wählen.
26.09.2009 um 21:05 Uhr
@Maclogic, meint @Biggy wirklich Dich? Du bist also gar kein BR? Ich bin erschüttert.....
27.09.2009 um 13:01 Uhr
danke euch,
d.h. die dienststelle kann z.b. einen im rahmen des MitbestVerf für eine neu zu etablierenden spätdienst in einer abteilung dem pr folgendes vorlegen:
- beginn / ende des spätdienstes und
- der bitte um mitbestimmung ???
ist das wirklich so? zumindest theoretisch? unfassbar!
weder der tarifvertag noch das lpvg äussern sich bez. der kriterien wie, was vorgelegt werden soll. es heisst im lpvg: der pr ist umgehend und umfasend zu informieren. also dv abschliessen, wie der prozess laufen soll!?
ALLES KANN NICHTS MUSS WIRD VON UNSERER DIENSSTELLE JEDEN TAG GELEBT ;-)
27.09.2009 um 13:57 Uhr
vielleicht hilft dir ja auch die Schichtplanfibel weiter. http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urteile.htm
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