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Anforderungen an einen Dienstplan im Rahmen des MitbestVerf?

R
ratgeber
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen,

welche anforderungen muss ein dienstplan im rahmen des MitbestVerf erfüllen, wenn dienste (spätdienste, bereitschaftsdienste etc.) geändert bzw. neu eingeführt werden. gibt es hier verbindliche richtlinien und wo kann ich diese ggf. einsehen.

vielen dank vorab

7.45905

Community-Antworten (5)

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Maclogic

26.09.2009 um 20:22 Uhr

@ratgeber, es gibt keine verbindlichen Richtlinien außer das Arbeitszeitgesetz, einen gültigen Tarif ,dass Betriebsverfassungsgesetz oder eine abgeschlossene Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Darin wird alles was die Änderung von laufenden Dienstplänen anbelangt geregelt. Solltet ihr nicht tarifgebunden sein und es besteht eine Betriebsvereinbarung in welcher die vollen Mitbestimungsrechte des Betriebsrates gewahrt werden, macht der Betriebsrat die Vorgaben. Großes Problem für den Betriebsrat und sowie für den Arbeitgeber. Ich würde versuchen möglichst in einem moderatem Miteinander die aktuellen Probleme an zu gehen. Alles zum Wohle der Beschäftigten. Alles kann, nichts muss!

B
Biggy

26.09.2009 um 20:41 Uhr

Maclogic habt ihr einen BR . Wenn ja haben die Mitbestimmungsrecht bei allem was mit eurer Arbeitszeit zu tun hat sprich Dienstplan und so weiter. Es gibt zwar ein Arbeitszeitgesetz aber viele Dinge sind auch tariflich geregelt. Es kommt also auch darauf an ob ihr einen Tarifvertrag habt oder nicht. Jedenfalls darf ein Dienstplan nur mit Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters geändert werden. Solltet ihr einen BR haben dürfen auch nur mit Zustimmung des BR neue Dienste eingeführt werden. Also falls ihr keinen BR habt wird es Zeit einen zu wählen.

P
pirat

26.09.2009 um 21:05 Uhr

@Maclogic, meint @Biggy wirklich Dich? Du bist also gar kein BR? Ich bin erschüttert.....

R
ratgeber

27.09.2009 um 13:01 Uhr

danke euch,

d.h. die dienststelle kann z.b. einen im rahmen des MitbestVerf für eine neu zu etablierenden spätdienst in einer abteilung dem pr folgendes vorlegen:

  1. beginn / ende des spätdienstes und
  2. der bitte um mitbestimmung ???

ist das wirklich so? zumindest theoretisch? unfassbar!

weder der tarifvertag noch das lpvg äussern sich bez. der kriterien wie, was vorgelegt werden soll. es heisst im lpvg: der pr ist umgehend und umfasend zu informieren. also dv abschliessen, wie der prozess laufen soll!?

ALLES KANN NICHTS MUSS WIRD VON UNSERER DIENSSTELLE JEDEN TAG GELEBT ;-)

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rainerw

27.09.2009 um 13:57 Uhr

vielleicht hilft dir ja auch die Schichtplanfibel weiter. http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urteile.htm

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