Erstellt am 07.05.2020 um 11:23 Uhr von moreno
Wir haben eine Regelabsprache mit dem AG getroffen, dass die Beschlüsse gültig sind.
Was für einen Vorteil hätte er wenn er da blockiert?
Erstellt am 07.05.2020 um 11:33 Uhr von seehas
Neue gesetzliche Regelung
https://www.datenschutzticker.de/2020/04/129-betrvg/
Erstellt am 07.05.2020 um 11:45 Uhr von Pjöööng
Angeblich wurde das Gesetz vor einigen Tagen beschlossen, ist aber noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht und daher noch nicht wirksam.
Und ob dieses Gesetz dann vor den Gerichten hält? Wer weiß... es ist halt mit der heißen Nadel gestrickt.
Eine entsprechende Regelungsabrede scheint mir eine sinnvolle Sache zu sein, da sie zumindest den Arbeitgeber daran hindern dürfte, solche Beschlüsse dann doch noch anzufechten.
Erstellt am 07.05.2020 um 11:47 Uhr von seehas
Das Gesetz wird heute im Bundesrat beraten und bei Zustimmung spätestens morgen veröffentlicht. Gerade kam ein W.A.F. Newsletter zu dem Thema rein
Erstellt am 07.05.2020 um 15:34 Uhr von galaxy
@seehas
Zitat aus dem Newsletter:
am 23.04.2020 wurde das Arbeit-von-Morgen-Gesetz (das offiziell den Namen „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ trägt) im Bundestag verabschiedet, am 15.05.2020 berät hierüber nun der Bundesrat. Sollte alles mit rechten Dingen zugehen, wird das Regelwerk sodann noch am gleichen Tag im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit in Kraft.
Also nicht heute.....
Gruß
Galaxy
Erstellt am 07.05.2020 um 15:54 Uhr von moreno
Aber nach Corona will ich wieder vernünftige Betriebsratssitzungen :-) werde ja noch zum Einsiedler in meinem Büro ;-)