Ungleiche Wettbewerbsbedingungen bei Einstellungsverfahren - Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Folgender Fall: AG hat Stelle mit klarem und eindeutigem Anforderungsprofil ausgeschrieben. Interner MA bewirbt sich und kommt in engere Auswahl. Letztendlich trifft AG Entscheidung für externen Bewerber, weil dieser über zusätzliche Qualifikationen verfügt, die in der Stellenausschreibung nicht angefordert waren. Interner MA entspricht voll dem Anforderungsprofil, kann jedoch nicht die zusätzliche, nicht geforderte Qualifikation vorweisen. BR möchte der Einstellung aus o.a. Gründen nicht zustimmen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie kann der BR die Einstellung des internen MA durchsetzen?
Community-Antworten (4)
24.09.2009 um 19:38 Uhr
die zustimmungsverweigerungsgründe zur einstellung sind abschließend im § 99 Abs.2 aufgeführt
wenn euch ein grund einfällt, der da reinpasst, macht es sinn, abzulehnen ansonsten wohl kaum, dann ist die zustimmungsersetzung reine formsache........
24.09.2009 um 20:00 Uhr
Habt Ihr vielleicht eine BV oder anderweitige Regelung zur Internen Stellenausschreibung? Ansonsten vielleicht mal darüber nachdenken, die Bevorzugung von internen zu externen Bewerbern zu regeln.
Ansonsten hat kriegsrat recht, die einzige Möglichkeit wäre die Zustimmung nach § 99 Abs. 2 BetrVG zu verweigern. Die Verweigerung muss aber gut begründet sein, die von dir vorgetragenen Anhaltspunkte reichen meiner Meinung nach nicht aus. Prüft mal genau die Unterrichtung des Arbeitgebers, ob die den Anforderungen des § 99 stand hält.
24.09.2009 um 20:08 Uhr
Nein, wir haben keine entsprechende BV.
Vielleicht sollte ich noch ergänzend hinzufügen, dass der AG beabsichtigt, die zusätzliche Qualifikation des externen Bewerbers zu nutzen, obwohl die Stellenbeschreibung (somit auch die Stelle) dies nicht vorsieht.
Ich würde das gerne damit vergleichen, dass zwar eine Verkäuferin gesucht, aber eine Rechtsanwältin gefunden und eingestellt wurde :-) Und das alles zum günstigen Preis einer Verkäuferin.
24.09.2009 um 20:21 Uhr
Betriebsräte entscheiden nicht über die Eignung eines Bewerbers mit. Das ist (zum Glück immer noch) Sache des AG.
Ich würde den AG hier bei der Eingruppierung ärgern
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