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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neueinstellung/Betriebsratzustimmung - verweigern, weil der Arbeitgeber nicht genügend Infomaterial zum Einstellungsverfahren abgegeben hat?

B
BR
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein Betriebsrat Neueinstellung verweigern, weil der Arbeitgeber nicht genügend Infomaterial zum Einstellungsverfahren abgegeben hat? Welche Konsenquenzen gibt es für die Person die neu eingestellt werden soll, wenn der Arbeitgeber hiermit vor Arbeitsgericht gehen will?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

30.08.2007 um 20:58 Uhr

@BR Welches "Infomaterial" schwebt Dir denn vor? Ggf. würde ich über § 101 BetrVG nachdenken...

H
Heini4President

30.08.2007 um 21:27 Uhr

BR,

falls der AG tatsächlich nicht die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, dann müsst Ihr die einfordern. So lange der AG die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorlegt, beginnt die Frist auch nicht zu laufen. Dennoch wäre empfehlenwert, dem AG die Ablehnung der Einstellung mit dem Verweis auf die fehleden Unterlagen schriftlich mitzuteilen.

Der AG kann dann entweder selber vor's Arbeitsgericht, oder er nimmt die Einstellung trotzdem vor (weil er den Rechtsstandpunkt vertritt, die Unterlagen seien vollständig gewesen und damit die Zustimmungsfiktion eingetreten) und dann müsste der BR vor's Arbeitsgericht.

Der Beschluß des Arbeitsgerichtes kann letztendlich bedeuten dass der AN (vorerst) nicht mehr beschäftigt werden darf.

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