Erstellt am 07.09.2020 um 09:20 Uhr von Kratzbürste
Der BR kann ja seine Zustimmung nach § 99 Abs.2 Nr. 4 BetrVG verweigern. Der Kollege hätte durch den Wechsel Nachteile. Da muss dann der Kollege nicht selbst zum Arbeitsgericht.....
Erstellt am 07.09.2020 um 09:45 Uhr von Kjarrigan
Warum soll/muss der Kollege denn die Abteilung wechseln? Betriebliche Gründe oder persönliche Gründe?
Ohne genaue Kenntnis des Wortlautes des AV, wird man kaum sagen können, ob eine Versetzung und ein anderes Zeitsystem angeordnet werden kann.
Erstellt am 09.09.2020 um 12:33 Uhr von Renate.br
- Der MA hat einen mündlichen Vertrag, das war vor 30 Jahren so üblich in der Firma.
- als betriebliche Gründe wird es benannt, ob das der wirkliche Grund ist ist fraglich
-der MA geht spätestens in 4 Jahren in Rente