Erstellt am 24.09.2009 um 09:28 Uhr von waschbär
@KlausPeter,
lese mal was das Arbeitszeitgesetz dazu sagt.
Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Nun wenn denn ein An sagt das er Pause braucht, dann muss das nicht Arbeitszeit sein. Von Nahrungsaufnahme im Stehen oder Gehen, an Maschienen oder in Büro-Räumen oder bei Kundenkontakt halte ich eh nichts.
Erstellt am 24.09.2009 um 09:46 Uhr von KlausPeter
Die Leute arbeiten ja nicht länger als 6 Stunden und möchte auch keine Pause, sondern lieber früher gehen. Es gibt aber einen extra Raum (Küche) in der es durchaus möglich ist, mal einen Happen zu essen. Im Kundenbereich ist jedem klar, dass es keinen guten Eindruck macht. Aber selbst das wollte die Dame ja untersagen.....und es sind nicht oft Kunden im Laden, eher selten.
Erstellt am 24.09.2009 um 09:56 Uhr von mainpower
Hallo,
eure Dame hat recht. Es gibt Arbeitszeitb und Pausenzeit. In der A-Zeit wird malocht und in der P-Zeit wird gegessen. Das ist wahrscheinlich fast überall so. Ausserdem ist es den Kollegen gegenüber ungerecht die keinen Happen zu sich nehmen und weiterarbeiten.
Erstellt am 24.09.2009 um 10:06 Uhr von KlausPeter
Soweit ich weis, zählen Kurzpausen unter 15 Minuten zur Arbeitszeit und somit wäre ein "auf die Toilette gehen" dann auch ne Pause!? Man kann doch nicht erwarten, dass man sich solche Dinge 6 Stunden verkneift. Zumal ich kein Problem darin sehe, sich kurz mal einen Snack zu gönnen. Es ist ja keine Rede von einem ausgiebigen Mahl.
Erstellt am 24.09.2009 um 10:13 Uhr von ridgeback
...Du schreibst vom Essen am Arbeitsplatz, was hat dieses jetzt mit einem Toilettengang zu tun?
Und wenn ein Mitarbeiter, dem keine Pause zusteht, sich vom Arbeitsplatz entfernt um die Küche aufzusuchen, dem würde ich auch was erzählen.
Stehen Euch denn Kurzpausen zu?
Erstellt am 24.09.2009 um 10:16 Uhr von KlausPeter
In der Arbeitszeit ist keinerlei Pause enthalten. Die Mitarbeiter sollen also 6 Stunden ohne Essen auskommen und der Toilettengang war nur ein Vergleich für ein menschliches Bedürfnis.
Erstellt am 24.09.2009 um 10:23 Uhr von ridgeback
...die MA können doch Pause machen lt. AG, nur nicht bezahlt. MA die 8Std. arbeiten erhalten auch keine bezahlte Pause.
Erstellt am 24.09.2009 um 10:23 Uhr von waschbär
@KlausPeter,
Der AG kann der "Dame" so gar Schriftlich bitten, das Essen im Laden zu unterlassen. Zur Toilette geht sie ja auch in einen anderen Raum.
Natürlich sind Zeiten unter 15 Min keine Pause, sondern Arbeitsunterbrechungen. ABER es ist ein Unterschied.
Und am liebsten hätte der Ag auch das Biologische Urinieren als Pausenzeit, aber so weit sind wir noch nicht.. noch ! nicht.
Wenn Du für die Kollegen, eine Kostenlose Nahrungsaufnahme durch setzen willst, muss du ins Gespräch gehen, den Kollegen muss aber klar sein das der AG im Recht ist.
ER muss nicht dafür Bezahlen, das Kollegen was Essen wollen OHNe das sie dafür eine Pausenregelung haben wollen.
Auch 6 Stdungen Kräfte können immer nur ein Tot Sterben. ! Aber dafür dürfen sie auch Wählen welchen !
Erstellt am 24.09.2009 um 10:34 Uhr von snowball
Moin. Das ihr während der Arbeitszeit nicht essen dürft ist offensichtlich. Das liegt im Direktionsrecht des AG. Ausnahmen sind Menschen die aus gesundheitlichen Gründen essen müssen, wie z.B. Diabetiker. Wenn du nach sechs Stunden Feierabend hast, dann kann man dir zumuten auch sechs Stunden nichts zu essen. Trinken muss hingegen erlaubt sein. Auch der Toilettengang ist definitiv gestattet zu jeder Zeit und gilt nicht als unbezahlte Pause, sollte ein AG das vom Lohn abziehen verhält er sich gesetzesbrüchig.
Solltet ihr einen Bildschirmarbeitsplatz haben, dann stehen euch pro Stunde 5 Min. Pause von dieser Tätigkeit zu die man ggf. zum snacken verwenden könnte. Ist denn Naschen auch verboten, also sich mal nen Bonscher rein zu drücken? Oder sprichst du tatäschlich von nem dicken belegten Brötchen? Ansonsten gründet nen BR und macht BV in der ihr versucht zu regeln, dass man z.B. alle zwei Stunden kurz ein Brot essen darf o.A.
Erstellt am 24.09.2009 um 10:36 Uhr von ridgeback
**dann stehen euch pro Stunde 5 Min. Pause von dieser Tätigkeit zu die man ggf. zum snacken verwenden könnte.**
..oder der AG weist Dir eine andere Tätigkeit zu.
Erstellt am 24.09.2009 um 10:46 Uhr von DocPille
**dann stehen euch pro Stunde 5 Min. Pause von dieser Tätigkeit zu die man ggf. zum snacken verwenden könnte.**
Wo stehen denn die 5 Minuten??in welchem Gesetz
Erstellt am 24.09.2009 um 10:53 Uhr von snowball
richtig, darum steht da ja auch ggf. Natürlich kann er auch seinen Arbeitsplatz putzen oder tüten kleben, aber die meißten AG sind mit den 5 Minuten "snackpause" einverstanden.
Erstellt am 24.09.2009 um 10:55 Uhr von waschbär
@DocPliee,
das hat damals Hr,.maggie eingeführt, damit sein Umsatz steigt "Die Fünf Minuten tüte von maggie eine gute Idde" .
Ansonsten, wüsste ich auch nicht woher die 5 kommt, ausser vom Zeugniss !
Erstellt am 24.09.2009 um 11:08 Uhr von pitsieben
@ alle,
Bildschirmarbeitsverordnung § 5 Täglicher Arbeitsablauf:
"der AG hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, dass die tägliche arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern"
Wieviel Minuten Pause mit Bezahlung kann der AG anordnen oder wenn ein BR vorhanden ist, mit dem BR vereinbaren
Erstellt am 24.09.2009 um 13:58 Uhr von Immie
Wenn die Kollegen essen wollen, verhandel mit dem AG eine Pause.
Den hungrigen Kollegen sollte dann aber klar sein, das sie diese Zeit auch länger im Betrieb sind.
Erstellt am 24.09.2009 um 16:23 Uhr von DocPille
@all
mir fällt dazu immer die persönliche Verteilzeit ein und ich weiß nicht warum
Mal die Diskusion etwas anheizen,Pers.Verteilzeit warum nicht auch für Angestellte
Erstellt am 24.09.2009 um 17:41 Uhr von Immie
@DocPille
Cool... finde ich gut.
Du sagst...warum nicht auch für Angestellte.
Habe jetzt einen Tarifvertrag dazu gefunden. Aber...was ich viel spannender finde...
wenn das BMI für die Personalbedarfsermittlung in der Bundesverwaltung pauschal 15% für die sachliche und persönliche Verteilzeiten ansetzt...warum sollte das für andere nicht auch Gültigkeit haben?
Erstellt am 24.09.2009 um 18:44 Uhr von langsamer
@pitsieben
schöner Hinweis aber ich konnte der ganzen Diskussion nicht entnehmen, dass es sich um Bildschirmarbeit im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung handelt
Außerdem geht es in der Bildschirmarbeitsverordnung um die Unterbrechung von der Bildschirmarbeit. Das heißt noch gaaaanz lange nicht dass wir hier über echte Pausen reden. Unser Einigungsstellenvorsitzende hat unserem Gremium sehr schnell klar gemacht, dass bei einem Spruch es insbesondere nicht zu der Gestattung von Rauchpausen kommen wird. Originalzitat:"Qualm in den Augen ist mindestens so schädlich wie in den Bildschirm zu schauen. das werde ich niemals sprechen. Eher verdonnere ich die Mitarbeiter zu verordneten Augenentspannungsübungen am Arbeitsplatz."
Erstellt am 24.09.2009 um 18:49 Uhr von langsamer
@docpille
guter Hinweis. Aber leider wissen wir nicht wie vorliegend die Peronalplanung tatsächlich gemacht wird. Außerdem ist der tatsächliche Personaleinsatz dann noch mal was anderes. Aber trotzdem en interessanter Ansatzpunkt
Erstellt am 25.09.2009 um 09:33 Uhr von pitsieben
@langsamer,
ich habe meine Antwort als Ergänzung zu der Antwort Nr. 9 von "snowball" geschrieben.