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Durfte alte Betriebsvereinbarung so schnell gekündigt werden??

F
Fotohubi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Bin erst seit kurzem Betriebsratsvors. und selber zum ersten mal im BR. Der alte BR hatte nach einer BV eine Betriebsvereinbarung über reduzierte Stunden 31 anstatt 36, ist hier auch zu lang zu erklären, jedenfalls sollte die Vereibarung bis ende August laufen, vereinbart war in der Zeit ein Kündigungsschutz für alle. Vor den neuen BR-Wahlen hat dann der Betriebsleiter zwei BR-Mitglieder zu sich gebeten und mit denen eine sofortige Kündigung der Betriebsvereinbarung getroffen. (Es wurde in erster Linie darauf gepocht, dass die Leute durch diese Vereinbarung doch nur Nachteile hätten)Jetzt kann ich mich mit 6 Kündigungen nach den BR-Wahlen rumärgern. Durfte die alte Betriebsvereinbarung überhaupt so schnell gekündigt werden??Durfte sie überhaupt ohne zusätzliche neue Betriebsversammlung gekündigt werden?? Wenn nicht,sind die Kündigungen überhaupt rechtens?? Ich danke schon mal im voraus. Grüße fotohubi

2.98406

Community-Antworten (6)

G
Gritt

29.05.2006 um 21:22 Uhr

Hallo fotohubi,

kann mir gut vorstellen, dass jetzt bei dir Panik angesagt ist. Nur ruhig Blut. Die BV ist zwar gekündigt, aber so lange keine neue BV ausgehandelt und unterschrieben ist, gilt immernoch die alte. Somit gilt der Kündigungsschutz immer noch.

G
Gritt

29.05.2006 um 21:26 Uhr

Hallo,

bins nochmal.

Vieviele BRM habt ihr überhaupt? Lag ein Beschluss von seiten des BRs zur Kündigung vor?

F
Fasi1962

29.05.2006 um 21:30 Uhr

Wenn in der BV die Nachwirkung beschrieben ist, hat Gritt recht. Wenn nicht, ist die BV zum Termin gekündigt

H
Heini

29.05.2006 um 21:41 Uhr

Einzelne Betriebsratsmitglieder können mit dem Arbeitgeber im Namen des BR, solange kein ordentlicher Beschluß des Betriebsrats vorliegt, nichts vereinbaren. Liegt also kein Beschluß des BR vor, wäre diese Vereinbarung nichtig.

F
Fasi1962

29.05.2006 um 21:54 Uhr

Eine BV wird von 2 Bevollmächtigten ( BR und AG ) rechtskräftig unterschrieben. Genauso hat jede Seite das Recht sie zu kündigen. Kann es sein, dass der Betriebsleiter den beiden BR Mitgliedern "nur" die Kündigung der BV mitgeteilt hat? Gibt es eine Kündigungsfrist und hat die BV keine Nachwirkung, gibt es zum Fristende keine BV mehr.

RI
Ramses II

30.05.2006 um 00:05 Uhr

"Der alte BR hatte nach einer BV eine Betriebsvereinbarung über reduzierte Stunden 31 anstatt 36, ist hier auch zu lang zu erklären, jedenfalls sollte die Vereibarung bis ende August laufen, vereinbart war in der Zeit ein Kündigungsschutz für alle."

Ist diese BV denn auf Grund eines Tarifvertrages mit einer entsprechenden Öffnungsklausel vereinbart worden?

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