Betriebsrat, Pest oder Cholera - wann rechtliche Schritte wegen fortgesetzter Behinderung der BR Arbeit ergreifen?
Hey Kollegen, Waschbär, Kriegsrat, Lotte und allen anderen Ratgebern. Hab von euch schon manch nützlichen Tip als Neuvorsitzender erhalten. Wie gesagt neu, voller Enthusiasmus und Bestreben nach positiven Veränderungen, da einem das Vertrauen der Kollegen doch schmeichelt. Folgende Situation stellt sich bei uns dar, einem Unternehmen im Kommunikationsbereich bestehend aus Service und Vertrieb. Wir gehören einem Konzern an, der aus 15 verschiedenen Niederlassungen besteht, jede einzelne eine GmbH für sich und eigenverantwortlich. Zwei dieser Niederlassungen verfügen über einen Betriebsrat, alle anderen null. Unser Betriebsrat besteht aus 7 Mitgliedern und ist seit 6 Jahren im Amt, davon 2 1/2 Jahre ich und seit kurzem Vorsitzender. Bei der Überprüfung aller mir überlassener Unterlagen habe ich festgestellt, das zu keiner Zeit die Mitbestimmungsrechte eingehalten wurden, ausser wenn Kündigungen anstanden, da wurden wir dazu gehört, ansonsten Schweigen im Walde. Bei meiner ersten Sitzung als Vorsitzender habe ich diese Rechte angemahnt und dies der GL schriftlich mitgeteilt, da ich etwas in der Hand haben muss für ein späteres Vorgehen. Gleichzeitig wurden sämtliche Mitglieder des Gremiums auf Seminar entsandt, nicht alle zeitgleich. Ebenso wurde eine Wahl zur JAV eingeleitet, da die Zustände der Azubis katastrophal sind. Auch haben wir Betriebsversammlungen ausgeschrieben, die demnächst stattfinden. War wohl ein wenig zuviel für unsere Bosse, jedenfalls wird jetzt massiv versucht auf die Wähler zur JAV und die Teilnehmer zur BV Druck aus zu üben. Dem BR werden die Termine zur Sitzung plötzlich aus personellen Gründen auf andere Tage verlegt, oder ganz gestrichen, am besten nach Feierabend usw. Chef kann da plötzlich ganz kreativ sein. Ich zögere momentan noch ein wenig, rechtliche Schritte wegen fortgesetzter Behinderung der BR Arbeit zu ergreifen. Werde nochmals einen runden Tisch anstreben, die Mitglieder des BR stehen voll hinter mir, davon sind 2 ehemalige Vorsitzende dabei, die seinerzeit resigniert aufgegeben haben. Der letzte Vorsitzende hat lieber die Firma gewechselt, als dem Druck stand zu halten. Wie sagt der Sachse "wollen wir mit eiserner Faust dreinfahren" Ich denke jedenfalls nicht daran mich unterkriegen zu lassen. Bin übrigens teilfreigestellt, 4 Stunden wöchentlich zur Br Arbeit, Sprechstunde usw., auch dies wird nicht so ohne weiters akzeptiert
War ein wenig viel geschrieben, aber trotzdem danke für eure Beiträge
Community-Antworten (28)
12.01.2009 um 19:38 Uhr
moin hallodri,
Tschakka :))) freut mich zu hören, daß es nicht nur uns so geht...
ja, dann sind chefs auf einmal kreativ, daß kenn ich. wir haben dann einfach unsere termine und sitzungen mit vorlauf angekündigt und dann auch so gemacht. eventuelle probleme aus nicht gutgeschriebenen stunden haben sich mit ein paar schreiben á la " hiermit fordere ich sie auf die am XXX geleisteten XX arbeitsstunden im Rahmen der BR - arbeit bis zum XX auszugleichen. ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtliche schritte etc etc...". wir sind noch nicht einmal deswegen vor gericht gegangen :) ansonsten finde ich die sächsische methode auch ganz angebracht. er muß einfach mal merken, daß es so nicht geht. M.E. betriebt er auch wahlbehinderung und behinderung von BR arbeit. da sieht der gesetzgeber ganz empfindliche sanktionen vor! das würde ich ihm mal in einem vier augen gespräch stecken...
ansonsten waidmannsheil und halte durch!!!
LG vom packer
12.01.2009 um 20:01 Uhr
griaß di packer, auch wenn ich dich in der Anrede oben vergessen habe, danke für deinen Beitrag. Das geschilderte ist eigentlich nur die Spitze des Eisberges, es gibt noch wesentlich mehr zu berichten, das würde alledings den Rahmen sprengen. Als ich den GL ermahnt habe war Verdi dabei, denen das Vorgehen der unseren seit langem ein Dorn im Auge ist. Die Chancen für uns stehen gut, da bisher keine Kündigung ohne Arbeitsgericht ablief. Der Richter meinte beim letzen Prozess, man könne den Gerichtssaal in den Firmenfarben streichen, damit sich unsere Herren wie zu Hause fühlen.
12.01.2009 um 20:07 Uhr
lach
denne is wenigsten der richter schon mal gut drauf :)))
aber mal butter bei die fische, auf wahlbehinderung steht richtig was zur dispo... da würde ich mal sofort reingrätschen. dann wird der AG vieleicht mal ruhiger... ansonsten hilft einfach nur beharrlichkeit...
12.01.2009 um 20:21 Uhr
@Hallodri54
mich hast du ja auch vergessen, aber mhh die Leute von deiner Aufzählung die sind bis auf Lotte und wenn W.B mal nicht Rollig ist sehr Grenzwertig .... Aber nun zu deinem Buntenstrauss Blumen .-) Teil a MBR und Verstösse von AG seite
„Der Arbeitgeber hat die Beteiligungsrechte schon mehrfach missachtet. Teilweise hat er gar nicht, teilweise erst nachträglich über mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten den BR informiert. Obwohl wir ihn darauf hingewiesen haben, passiert das immer wieder. Was könnte der BR machen ???
Antwort : gesetzlich >MBR . Missachtet er regelmäßig diese MBR, verletzt er seine Pflichten nach dem BetrVG in grober Weise. Dann können ist ein nach § 23 Abs. 3 BetrVG ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Auf diesem Weg zwingst du, den Arbeitgeber die Beteiligungsrechte in Zukunft zu beachtet. Anderenfalls drohen dem Arbeitgeber saftige Ordnungs- und Zwangsgelder – bis zu 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
Im Übrigen stellt die beharrliche Missachtung der Beteiligungsrechte sogar eine nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG strafbare Behinderung der Betriebsratsarbeit dar. Diese wird allerdings nur auf Strafantrag verfolgt!!!!!!!!!!. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber vorsätzlich gehandelt hat(viel Spass beim Beweisen). Letzteres dürfte spätestens nach dem Hinweis auf die Einhaltung der Beteiligungsrechte anzunehmen sein !!!!. Infrage kommt auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 121 BetrVG. Danach kann der Arbeitgeber mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € belegt werden, wenn er die dort genannten Aufklärungs- und Auskunftspflichten nicht, wahrheitswidrig, unvollständig oder verspätet erfüllt..... So das sind die optionen, die mir auf Seminaren eingetrichtert wurden. Und morgen dann kümmere ich mich um teil b ,c.... Das mit der JVA nun ja ... da ihr scheinbar gute Arbeit leistet ist es nur Normal das der AG nicht noch mehr Potenzielle BRM mit Ausbilden möchte ...... :-))))
Nehme es als zeichen, das ihr gute arbeit leistet und das der AG euch schon ernst nimmt. !!
12.01.2009 um 20:26 Uhr
@Hallodri 54
ist doch eignetlich alles ganz einfach. Erst einmal die Gewerkschaft mit einbinden. Dann eine Sondersitzung des BR einberufen, einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen, dass ihr die RA-Kanzelie xy beauftragt beim ArbG einen Beschluss wegen Behinderung der BR-arbeit und den notwendigen Beschlüssen wegen Missachtung der MB zu beantragen.
Am besten lass ihr euch von der Gewerkschaft oder der RA-Kanzlei welche ihr beauftrag beim dem richten Beschluss beraten. Sie sollen euch ein Muster bereitstellen, damit hier keine Formfehler entstehen.
Auch einmal prüfen in welchen Fällen ihr eine Einigungsstelle einberufen könnt.
Die hier entstehenden Kosten, dürften den AG zum Nachdenken anregen.
12.01.2009 um 20:31 Uhr
@Hallodri 54 Boah hey, echt viel Text. Der Eionfachheit halber halte ich es jetzt mal mit peanuts...
"Wir gehören einem Konzern an, der aus 15 verschiedenen Niederlassungen besteht, jede einzelne eine GmbH für sich und eigenverantwortlich. Zwei dieser Niederlassungen verfügen über einen Betriebsrat, alle anderen null."
Schau mal bitte in die §§ 47 und 54 BetrVG.
"Bei der Überprüfung aller mir überlassener Unterlagen habe ich festgestellt, das zu keiner Zeit die Mitbestimmungsrechte eingehalten wurden, ausser wenn Kündigungen anstanden, da wurden wir dazu gehört, ansonsten Schweigen im Walde."
Die MBR des Gremiums nciht nur einfordern. Fristsetzung dann bei wiederholtem Verstoß weitere Schritte einleiten. Das müßt ihr dann auch durchziehen, da der AG sionst denkt, dass er es ja eh mit euch machen kann...
"Auch haben wir Betriebsversammlungen ausgeschrieben, die demnächst stattfinden."
Schau dir dazu bitte § 43 BetrVG an. Dort steht, wann Betriebsversammlungen stattzufinden haben. Ein Verstoß dagegen ist ein grober Verstoß der gesetzlichen Pflichten des Grmiums. Daraus KÖNNTE dann der § 23 BetrVG resultieren. Es hörte sich von dir aus so an, als ob ihr noch keine gemacht hättet...
"War wohl ein wenig zuviel für unsere Bosse, jedenfalls wird jetzt massiv versucht auf die Wähler zur JAV und die Teilnehmer zur BV Druck aus zu üben. "
Da hat packer absolut Recht! Siehe dazu § 119 BetrVG. Das solltet ihr dem AG mitteilen!!!
"Dem BR werden die Termine zur Sitzung plötzlich aus personellen Gründen auf andere Tage verlegt, oder ganz gestrichen, am besten nach Feierabend usw. Chef kann da plötzlich ganz kreativ sein."
Na dazu brauche ich glaube ich ncihts zu sagen, oder? Der AG hat die nciht zu verschieben oder sonstwas - schau dir diesbezüglich bitte den § 30 BetrVG an.
"Ich zögere momentan noch ein wenig, rechtliche Schritte wegen fortgesetzter Behinderung der BR Arbeit zu ergreifen. Werde nochmals einen runden Tisch anstreben, die Mitglieder des BR stehen voll hinter mir, davon sind 2 ehemalige Vorsitzende dabei, die seinerzeit resigniert aufgegeben haben. Der letzte Vorsitzende hat lieber die Firma gewechselt, als dem Druck stand zu halten. "
Das mit dem runden Tisch ist vielleicht eine gute Idee, aber zögern geht nciht. Ihr seid Verfassungsrechtliche Organe und als solches habt ihr Rechte!!! Einmal anmahnen und auf Abstellung pochen. Wenn das nciht passiert, die dafür zuständigen Schritte unternehmen! Aber Vorsicht mit der Aussagte "Behinderung der BR Arbeit". Bei der JAV Wahl sehe ich das gegeben, die anderen Dinge sollte man genauer unter die Lupe nehmen. Ach ja, und ganz wichtig, der 119er ist schon ein Hammer! Damit droht man nciht der Drohung willen, den setzt man ein - und dann knallt es, aber richtig!
"Bin übrigens teilfreigestellt, 4 Stunden wöchentlich zur Br Arbeit, Sprechstunde usw., auch dies wird nicht so ohne weiters akzeptiert War ein wenig viel geschrieben, aber trotzdem danke für eure Beiträge"
Was ist denn das für eine Teilfreistellung? Ist ja lachhaft! Google mal bitte "informationsblatt für Vorgesetzte" den Link der IGM schau dir mal an - kannst ihn auch ausdrucken - der könnte dir für dieses Teilproblem helfen... 4 Stunden in der Woche? Damit kommt bei uns keiner hin, echt nciht...
Bleib am Ball. Es scheint so ihr seid auf dem richtigen Weg. Und seht in euch nciht die AN sondern den BR. Ihr seid auf Augenhöge mit dem AG!
Viel erfolg
"Wer kämpft kann verlieren - wer nciht kämpft hat schon verloren"
Nimm es aber nciht so wie kriegsrat der sagt dass bei ihm Krieg ist - Krieg ist was anderes... Woi gesprochen wird kann geholfen werden...
Gruß DJ
12.01.2009 um 20:38 Uhr
Hallodri, ich glaube auch nicht, dass ein "runder Tisch" wirklich auf lange Sicht Besserung bringt. Trotzdem ist es der erste Schritt. Dabei macht Ihr unmissverständlich klar, dass bei weiteren Verstößen ein RA eingeschaltet und mit rechtlichen Schritten beauftragt wird (sieh Uschi). Stellt Euch darauf ein, dass Ihr beschimpft werdet, so nach dem Motto: "Und dann hat die Insolvenz einen Namen: Hallodri54" ;-) Bereitet Euch auch auf die BetrVers dementsprechend vor und nehmt Euch bei Eurer ersten Rechtsstreitigkeit einem Thema an, welches Euch und Euren Kollegen gleichermaßen am Herzen liegt. Das könnte z.B. Arbeitszeit sein, wenn die Kollegen ständig einspringen müssen und Ihr als BR nicht gefragt werdet. Denn jetzt kommt es darauf an, eine Front mit den Kollegen zu bilden.
Vielleicht solltet Ihr Euch mal jemanden für die strategische Planung ins Haus holen, als Inhouseseminar.
12.01.2009 um 20:41 Uhr
Danke euch Soenke und Uschi, und auch allen denen die ich nicht namentlich erwähnt habe, ihr sitzt hoffentlich nicht im Schmollwinkel, werde euch im Abspann namentlich erwähnen. Natürlich versuchen wir gute Arbeit zu leisten, ich bin auch froh, einige BR Mitglieder aus ihrer bisherigen Lethargie geweckt zu haben, da bisher nach dem Motto bringt eh nix, die sind nicht zu knacken, gehandelt wurde. Ich hatte etliche Mühen durch Mitarbeitergespräche zu erfahren woran es bei uns so hapert. Ich war darüber derart entsetzt, das Auszubildende mit 20 Jahren heulend und Zähneklappernd in der Ecke stehen vor lauter Einschüchterung (nicht übertrieben). Eine Geschäftsführung nach Gutsherrnart wird es mit mir nicht geben, das habe ich mir geschworen, mal sehen ob ich durchhalte. Denn der Wind bläst mir mittlerweile eiskalt ins Gesicht. Noch versuche ich mit Argumenten zu überzeugen, die werden aber mit einer Handbewegung weggewischt. Noch baue ich auf Worte, habe die Hand aber schon am Schwert. Ihr habt sicherlich recht, erst wenns ans Geld geht werden einige vernünftig
12.01.2009 um 20:44 Uhr
@Hallodri54
"...habe die Hand aber schon am Schwert."
Du FERKEL:::::::::::::::::::::::::::::-)
12.01.2009 um 21:04 Uhr
@ laFEE
Honi soit qui mal y pense !!!!!
ich nenn mich mal König Edward der III :)))
12.01.2009 um 21:36 Uhr
@all
Habe gerade diese Webseite zum Thema betriebsrätliches Beschlussverfahren gefunden.
13.01.2009 um 04:18 Uhr
@hallodri 54
die von dir geschilderten zustände kenne ich sehr gut pack nochmal 50% drauf, dann weisst du in etwa, wie es bei uns läuft....
auch die organisation ist ähnlich ( großer konzern, unzählige selbstständige gmbhs....)
und was macht der ag, wenn ein br einer dieser gmbhs zu sehr aufmuckt ( heisst, seine rechte einfordert mit allen konsequenzen, die ihm das betrvg zur verfügung stellt
er schließt diese gmbh und gründet eine neue (kurzfassung)
und so haben wir zu allem anderen auch noch verfahren laufen wegen rechtmißbräuchlicher arbeitnehmerüberlassung, verschleierung von betriebsübergang, klage auf gemeinschaftsbetrieb etc etc.
mein glaube an die "macht" von betriebsräten ist mittlerweile fast bei null angelangt über den zustand meiner nerven noch gar nicht zu reden
wenn es ein ag wirklich darauf anlegt, sitzt er eigentlich immer am längeren hebel, mein trauriges resümee........
äußerst grenzwertig........
13.01.2009 um 08:57 Uhr
@All,
Haloodri 54 ich denke dass Du schon Top Ansätze hast. Entscheidend mist aber auch dass Du als BRV einen BR hinter Dir hast der mitzieht. Du weisst ja wer die Beschlüsse fasst, also wird der AG als nächstes versuchen den BR zu unterlaufen und glaube mir da sind AG's sehr kreativ. Geht Euren Weg macht eure eigenen erfahrungen. Ich kann es nur wiederholen, es ist nicht die Kunst den § zu kennen im BetrVG sondern ihn zu leben. Gefällt mir gut was Du bisher geschildert hast. Ist mir auch klar dass euer AG satt ist, da er doch mit seinem alten BR nicht so viel Stress hatte. Ein Vorschlag von mir ist noch die rege Nutzung eines "Schwarzen Brettes" und einer Infozeitung oder Infoblattes vom BR, ist zwar eine Menge Arbeit aber sehr effektiv. Viel Glück
13.01.2009 um 20:27 Uhr
Hallo ihr Wissenden, ein herzliches Dankeschön an euch alle für eure Unterstützung und Zuspruch, die Gepflogenheiten der AG ähneln sich doch so ziemlich. Mußte heute feststellen der angestrebte runde Tisch ist hinfällig, wird auch nicht gewünscht. Bekam heute die Mitteilung das die Software zur Betriebsratsarbeit die aufgrund eines ordentlichen Beschlusses angeschafft wurde, nach Verstreichen der 2 wöchigen Frist natürlich, mir vom Gehalt abgezogen werden soll. Damit habe ich eigentlich erreicht, was ich ohnehin bereits vor gehabt habe, nämlich den Gang zum Arbeitsgericht. Der 119er wartet noch etwas in der Schublade, kommt aber bestimmt noch zum Einsatz. Werde euch informieren.
Fazit:
Der Mensch an sich ist gut, nur die Leut san a Gsindel
Danke nochmals
13.01.2009 um 20:58 Uhr
Hallodri, Habe ein ungutes Gefühl, wenn sich der Streit mit dem AG an einer Software für den BR aufhängt. Besser wäre es, der Kampf würde mit einem Kampf für die AN beginnen.
Dass der AG Dir etwas vom Gehalt abzieht, ist ja eher individualrechtlich zu verfolgen.
13.01.2009 um 21:14 Uhr
Hallo Lotte, ich sehe das ähnlich, aber ich denke es handelt sich eher um die Massnahme des AG zu testen, ob und wie weit der "neue" BRV geht. Hierfür hat man halt eben diesen Versuch gestartet ob ich einknicke, denke aber nicht daran. Natürlich steht in erster Linie der AN, hier werden gerade die Fakten zusammen getragen und dokumentiert, welche Einschnitte ohne Betriebsratsbeschluss vorgenommen wurden.
13.01.2009 um 21:20 Uhr
@Hallodri Hör mal auf Lotte, deshalb den 119er ziehen ist genau das, was du nciht machen sollten und nicht mal kannst - sorry. Wenn dir der AG deinen Loihn nicht auszahlt, kannst du das nciht über den 119er einfordern - sondern lediglich individualrechtlich. Bitte sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht. Als erstes wäre die Frage, ob der Beschluß so in Ordnung ging... Außerdem mein lieber, bestellt ihr nciht, sondern der AG! Wenn ihr einen richtigen Beschluß habt, dann fordert ihr den AG auf dasd zu bestellen. Sollte er das nciht machen, geht ihr weitere Schritte - NIEMALS selber was bestellen. Wenn du unterschrieben hast, könnte es sogar sein, dass der AG bei der Klage von dir Recht bekommt! Haltet doch bitte den richtigen Weg ein! Dieses Limit von wegen 2 Wochen betrifft die anmeldung zu BR Seminaren - nciht zur Anschaffung! Was ja auch klar ist, da ihr über keine finanziellen Mittel verfügt, habt ihr keine direkte Einwirkung auf die Anschaffung. Ihr sagt nur was ihr benötigt, und der AG muß es anschaffen!
Bitte verrenne dich nciht, ok?
Und wenn du nciht ganz sicher bist, frage doch mal hier nach bevor du solche dinge anschaffst - in der Regel dauert die Antwort hier nciht lange - und 2 Wochen eh nicht...
Gruß DJ
13.01.2009 um 21:22 Uhr
P.S. es sei denn, ihr habt eine BV die die Anschaffung in gewissen Geldrahmen regelt...
13.01.2009 um 21:25 Uhr
Hallodri, der AG wird auf jeden Fall versuchen, die Kollegen gegen Euch aufzubringen. Das geht bei solch einem "privaten" Scharmützel viel eher, als z.B. bei einem Streit um eine BV oder bei einem Streit wegen mangelnder Beachtung der Mitbestimmung des BR bei der Genehmigung von Dienstplänen...
Außerdem finde ich das Eis zu dünn bei den Sachkosten des BR.
DJ, Du bist heute so schnell...und ich so lahm ;-) Aber Du hast das Eis, welches ich meinte, sehr gut beschrieben...
13.01.2009 um 21:38 Uhr
Jetzt kommt hier richtig Bewegung rein, natürlich wird hier nicht der 119er bemüht der wird noch ein wenig warten, wie gesagt erst müssen Fakten her. Es ist wie gesagt nur eine Einschüchterung, ich werde die Kosten verkraften, außerdem teilt sich der Betriebsrat die Anschaffung untereinander auf, so solidarisch sind wir. Wir werden selbstverständlich nicht wegen gekränkter Eitelkeiten gleich austicken. Wir warten erst mal die Betriebsversammlungen ab, die in Kürze stattfinden, dort gibt es genug heisse Eisen aus Mitarbeiterkreisen. Cool bleiben und abwarten, dann reagieren.
13.01.2009 um 21:51 Uhr
@Hallodri54
Sorry, mal wieder in peanuts Manier:
"Es ist wie gesagt nur eine Einschüchterung"
Ich kann nicht mehr aufzählen, wie häufig ich hier in diesem Forum schon sagte, dass der 119er keine Einschüchterung ist, sondern eine Durchsetzung. Den DARFST DU AUF KEINEN FALL zur Einschüchterung nehemn - ihr müßt bereit sein, den wirklich anzuwenden! Alles andere ist grob fahrlässig.
Nochmals für dich anhand eines anderen Beispiels! Die Abschreckung seiner Zeit im "kalten Krieg" funktionierte, weil jederzeit beide Seiten bereit waren den Knopf zu drücken. Die Abschreckung hätte ihre Drohinstanz verloren wären sie es nicht! Wenn man einmal drohnt und nciht bereit ist soweit zu gehen, weiß der AG das und merkt es sich vor allem!!!
Ich habe eben eine Unterhaltung gehabt, und da sagte ich, dass ich es enorm finde, dass die neuen Gremien den 119er kennen, aber nciht ihre Pflichten... mildere Mittel eingeschlossen.
Ihr als BR habt unterschiedliche "Waffen": Wattebausch, Flitzebogen, Gewehr und Kanone. Und du fängst weil ein Spatz anfängt dich morgens zu wecken an, mit einer Kanone auf ihn zu schießen? Oder ihm auch nur vor die Rübe zu halten? Bist du sicher, dass das richtig ist?
13.01.2009 um 21:58 Uhr
Sorry, habe mich falsch ausgedrückt, mit Einschüchterung meinte ich, mir die Kosten vom Gehalt abzuziehen. Selbstredend werden wir erst mit Watte werfen anfangen und abwarten, keine Kanonen und sonstiges schweres Gerät. Zumindest vorerst nicht, bis Rechtssicherheit besteht. Wir drohen auch nicht mit dem 119er, der bleibt unter Verschluß, vorerst, wird auch nicht als Druckmittel verwendet. Erst die Eichhörnchentaktik, sammeln und horten.
13.01.2009 um 22:10 Uhr
Wenn ich fies wäre könnte ich jetzt wieder was schreiben - aber ich denke ich weiß was du meinst.
Ach ich schreibe mal: Bei manchen Situationen kann oder darf man gar nciht mehr als Wattebäuschchen einsetzen, das besagen die Regeln. Dann sind es mal Flitzebogen usw. Man wählt immer die Waffen, die vorgeschrieben sind und versucht nciht zu moglen. Wenn man mogelt und die Kanone nimmt, kann es nämlich sein, dass sie nach hinten los geht, das siond die Spielregeln. Wer sch daran hält, hat durchaus gute Chancen zu gewinnen. Wer mogelt und auffliegt, der hat verloren...
13.01.2009 um 22:29 Uhr
Hallodri, jetzt isses aber mal gut... Es gibt auch noch etwas zwischen Watte und Kanonen!!
Fangt doch erstmal bei den wichtigen Themen mit dem 23er an oder setzt Eure Rechte nach § 99 richtig durch (alle Bewerbungsunterlagen, MB bei Versetzungen...) oder bei § 98 oder macht ordentliche BV zum 87er... All das kann man beklagen, wenn der AG sich verweigert. Ohne 119er!
Fängt Dein BetrVG bei §119 an und endet da auch gleich wieder?
14.01.2009 um 12:29 Uhr
@Lotte Coole Antwort...
14.01.2009 um 13:33 Uhr
@Hallodri54 Ist man mit 4 Stunden/Woche schon teilfreigestellt? Ich glaube Dein BR-Dasein wird erst noch stressiger...
14.01.2009 um 18:25 Uhr
Hey Guten Abendund anke für eure eingegangenen Nachrichten und Meinungen, aber auch Betriebsräte müssen mal schlafen und gelegentlich auch ein bischen arbeiten.
Also folgendes, Hirn eingeschaltet, Emotionen ausgeschaltet, mit Verdi gesprochen, denen ja das Verhalten unserer Vorgesetzten seit langem bekannt ist, nur wurde von meinen Vorgängern nichts dagegen unternommen und Termin vereinbart zu einem Beratungsgespräch, danach Standortbestimmung. Nur wie bringe ich es jetzt denen bei, das ich einen ausser Haus Termin wahrnehme, ohne das gleich Lunte gerochen wird. Werde auch an diesem Tag eine unserer Niederlassungen besuchen um Mitarbeitergespräche zu führen.
@klinik Die Freistellung von 4 Stunden ist eigentlich schon etwas mager, aber besser als gar nichts. Wir sind halt nur etwa 100 Leute in der GmbH. Muß zusätzlich sehr viel Freizeit aufwenden. Tue ich aber gerne (Noch)
14.01.2009 um 18:27 Uhr
@kölner
Sorry hatte dich gemeint mit dem Freistellungskommentar, Stress lässt grüssen, hast recht, geht schon los
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