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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verspätete Anträge des Arbeitgebers auf Einstellungen - Beschlussverfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG?

B
beravo
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG reicht meist zu spät und unvollständig Anträge auf Einstellungen mit Eingruppierungen beim BR ein. Einmal hatte er sogar einen Mitarbeiter eingestellt, ohne Zustimmung. Wir haben ihn diesbezüglich darauf hingewiesen, dass er dies zu unterlassen hat, sonst würden wir rechtliche Schritte einleiten. Aber es scheint nicht gefruchtet zu haben, da er wieder ohne Zustimmung einstellt. Den Zustimmungsantrag hat er(nachdem wir ihn darauf hingewiesen haben)jetzt bei uns eingereicht, Der Mitarbeiter arbeitet bei uns seit dem 22.05.!

Würdet ihr ihn noch einmal abmahnen oder würdet ihr ein Beschlussverfahren nach §23Abs. 3 BetrVG einleiten? Wer hat damit Erfahrung? Wie verhält sich der AG nach solch einem Verfahren?

5.336020

Community-Antworten (20)

K
Kölner

15.06.2006 um 16:43 Uhr

@beravo Nur Drohen nützt ja scheinbar nix!

Ich würde den AG freundlich aber bestimmt anschreiben und darauf hinweisen, dass es jetzt zum ArbG. geht. - Meist wirkt das bereits!

S
schü

15.06.2006 um 16:45 Uhr

Hallo beravo, ihr solltet Euch mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen und Euch beraten lassen u/o in Eurer nächsten Sitzung beschließen, einen Anwalt für Arbeitsrecht mit der Wahrnehmung Eurer Interessen zu beauftragen. schü

K
Kölner

15.06.2006 um 16:46 Uhr

@schü Was soll das denn bringen? Geldvernichtung, Arbeitszeitvernichtung?

F
Fayence

16.06.2006 um 11:06 Uhr

beravo,

wenn Euer AG wiederholt AN ohne vorherige Anhörung des BR einstellt und Euch erst zu einem späteren Zeitpunkt informiert, von mir aus noch unter Berufung auf den §100 BetrVG, ist es an Euch, die Zustimmung zu verweigern.

Die "rechtlichen Schritte" muss der AG dann selber einleiten, indem er die Zustimmung durch ein Arbeitsgericht ersetzen lassen muss.

Und wenn ein AG die für eine ordnungsgemässe Anhörung nach §99 BetrVG erforderlichen Unterlagen unvollständig einreicht, ist es ebenfalls an Euch, diese Unterlagen nachzufordern. Wobei die 1 Wochenfrist unterbrochen wird. Vorher könnt Ihr halt keinen Beschluss fassen, fertig aus die Maus!

Bevor Ihr an weitergehende rechtliche Schritte denkt, solltet Ihr Eure bestehenden Rechte erst einmal konsequent nutzen.

K
Kölner

16.06.2006 um 11:08 Uhr

@Fayence Aber beravo berichtete doch, dass der AG einstellt und vorher den BR nicht informiert! Also zunächst ein § 23 BetVG-Verfahren, oder?

B
beravo

16.06.2006 um 11:21 Uhr

Hallo Fayence,

also wir sind der Meinung, dass der §100 gar nicht in Betracht gezogen werden muss, da eine Information vom AG überhaupt nicht kam. Erst als wir den AG darauf aufmerksam gemacht haben. Nebenbei nochmal Einstellung erfolgte am 22.05. und jetzt den Antrag auf Zustimmung. Und irgendwann reichts halt!

beravo

RI
Ramses II

16.06.2006 um 11:23 Uhr

§ 101 BetrVG ?

B
beravo

16.06.2006 um 11:30 Uhr

Hallo Ramses II, haben wir auch schon in Betracht gezogen. Wir haben natürlich nichts in der heutigen Zeit was gegen Einstellungen. Aber das wie ist hier die Frage!

K
Kölner

16.06.2006 um 11:37 Uhr

@Ramses II Fällt man in so einem Fall direkt mit der Tür ins Haus? Die seichtere Methode ist m.E. die im Rahmen des § 23 Abs. 3 BetrVG.

RI
Ramses II

16.06.2006 um 11:38 Uhr

Der 101er wird dem AG vermutlich erheblich mehr "weh" tun als der 23er.

Außerdem wage ich zu prognostizieren dass Ihr mit dem 23er vermutlich sogar auf die Nase fliegt.

K
Kölner

16.06.2006 um 11:41 Uhr

@Ramses II Aber die wollen doch (noch) gar nicht "weh tun"! Sie wollen lediglich informiert werden.

Stellst Du den § 23 Abs. 3 BetrVG ernsthaft in Frage? Erfahrungen?

RI
Ramses II

16.06.2006 um 11:48 Uhr

Ich stelle den § 23 nicht ernsthaft in Frage.

Ich sehe da nur das Problem dass dem AG hier im Grunde genommen aufgegeben werden soll, genau das zu tun was im § 99 BetrVG steht, Aber solch eine schlichte Wiederholung eines Paragraphen kann man gar nicht beim Arbeitsgericht beantragen, man muss schon etwas beantragen was so nicht wörtlich in einem Pargraphen steht.

Jetzt könnte man natürlich veruchen, über den "Wiederholungsfall" eine Brücke zu bauen. Da aber bisher wohl kein Fall gerichtsfest festgestellt worden ist, könnte es sein dass der Arbeitsrichter auch über diese Brücke nicht gehen will.

A
aristos

16.06.2006 um 11:52 Uhr

Hallo ich würde den AG noch einmal abmahnen. Wenn er an die gesetzlichen vorschriften nicht hällt das Arbeitsgericht einschalten.

Wenn dies nicht geschiet wird er so weiter machen.

Eine Klage beim Arbeitsgericht wird den AG sicherlich erziehen. Auserdem wird hier der BR stärke zeigen. So einfach ist dies. Kein wenn und aber

K
Kölner

16.06.2006 um 11:55 Uhr

@Ramses II Danke. So hatte ich das nicht gesehen!

B
beravo

16.06.2006 um 11:58 Uhr

ist schon eine verfahrene Kiste! Wie gesagt, wir haben schon viel geredet und ermahnt, aber der AG ist auf diesem Ohr taub. So richtig schlüssig sind wir auch noch nicht, ob noch einmal abmahnen oder gleich vors Arb.G.! Deswegen Meinungen erwünscht!!!

beravo

F
Fayence

16.06.2006 um 12:10 Uhr

beravo, bislang habt Ihr die Zustimmungen dann ja wohl gegeben! Reden und ermahnen nutzt anscheinend nichts, habt Ihr Eure Rechte und Möglichkeiten denn auch schon einmal konkret schriftlich mitgeteilt?

Vielleicht sieht Euch Euer AG aber auch nur als zahnlosen Tiger!?

B
beravo

16.06.2006 um 12:26 Uhr

Hallo Fayence, natürlich haben wir unseren AG darauf schon schriftlich hingewiesen! Zum letzten hast du bestimmt ein wenig recht, was so in den letzten Jahren so gelaufen ist, war nicht gerade rühmlich. Ist echt eingefahren bei uns! Momentan ist hier ganz schön Stimmung! und von Vertrauensvoller Zusammenarbeit kann meines Erachtens nicht die Rede sein. Wenns nach mir gehen würde würde ich schon vors Arb.G. ziehen. Aber es muss natürlich ein Beschluss gefasst werden. Da muss man sich fügen, ob es einem schmeckt oder nicht! Ich selber war 5 mal mit meinen AG vor dem Arb.G.. Ob er mich also als zahnlos bezeichnet? Aber mir sind doch die Hände gebunden, wenn die anderen Betriebsräte nich mal mitziehen. Mir wäre es natürlich auch lieber, wenn alles so laufen würde! Ohne Stress!!!

beravo

F
Fayence

16.06.2006 um 13:03 Uhr

beravo,

einer Tatsache sollte sich jedes BR-Gremium bewusst sein. Desto weniger Einigkeit im Gremium herrscht, vor allem wenn es um die Umsetzung harter MBRe geht, um so leichter fällt es dem AG, sein Spiel zu spielen.

Deine letzte Antwort liest sich für mich eher so, dass vor allem in Eurem Gremium ein paar grundlegende Dinge zu klären sind! Vielleicht opfert Ihr in der nächsten Sitzung einmal ein bisschen Zeit für Euch selbst, sozusagen zwecks Standortbestimmung! Dazu wäre es hilfreich, wenn Ihr Euch einmal gemeinsam mit Euren Rechten und Pflichten bzgl. personeller Einzelmassnahmen beschäftigt. Ist dem ein oder anderen vielleicht gar nicht mehr so präsent!

Gruß Fayence

B
beravo

16.06.2006 um 13:14 Uhr

Hallo Fayence, danke für den Beitrag, werde ich mit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung nehmen. Einigkeit wäre gut und auch dass die Betriebsräte ein wenig Rückrad hätten! Da hört man solche Sprüche:"Die Hand die einen füttert soll man nicht beißen". Das hatte mir echt wehgetan. Man verlangt nicht viel, nur was einem zusteht. Das müsste eigentlich jedem Betriebsrat klarsein. Wenn man noch nicht einmal seine eigene Rechte einfordert, mach man das dann für seine Kollegen?

beravo

L
Lotte

16.06.2006 um 17:00 Uhr

@beravo manchmal ist das Futter aber vergiftet, da ist es besser man frißt die Hand und nicht das Futter

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