Betriebsordnung kündigen
wir haben als BR mit der GL eine Betriebsordnung unterschrieben, in der sind Arbeits- und Pausenzeiten, betreten des Gebäudes und dieverse andere Regelungen getroffen. Leider stehen dort keine Kündigungszeiten und Fristen drin. Wie könnten diese aussehen, wenn nichts beschrieben wurde?
Community-Antworten (2)
04.09.2020 um 20:03 Uhr
Es gilt § 77 BetrVG. Wenn ihr die Ordnung von beiden Seiten unterschrieben habt, handelt es sich ja um eine BV.
07.09.2020 um 09:29 Uhr
Nachwirkungsfrist bis eine neue BV abgeschlossen wird.
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