W.A.F. LogoSeminare

Bündniss für Arbeit - nur Inhalte von Öffnungsklauseln in Tarifverträgen in Bündissen für Arbeit verhandeln oder sind auch andere Dinge möglich?

W
Waldi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammen ! Bitte könnt ihr mir eine Frage beantworten ? Also : Die Gl möchte einen Haustarif mit dem BR abschliessen.-Geht nicht ! Jetzt möchte er ein Bündniss für Arbeit,Gehe ich richtig in der Annahme das man nur Inhalte von Öffnungsklauseln in Tarifverträgen in Bündisse für Arbeit verhandeln kann oder sind auch andere Dinge möglich die nicht in den Öffnungsklauseln des Tarifvertrags stehen verhandelt werden können ? Z.B.weniger Urlaub,streichen von Urlaubs und Weihnachtsgeld, anheben der Wöchentlichen Arbeitszeit um Min.3 Std. -Ich meine alles zusammen! Die GL wollte uns schon nötigen so etwas zu unterschreiben, der BR war aber hart geblieben und hat das abgelehnt. ( danke für jede Antwort ! )

6.64204

Community-Antworten (4)

T
TROISDORFER

23.09.2009 um 10:04 Uhr

Geht alles nicht,die GL muss sich mit ihren Tarifpartner auseinandersetzen ... Sagt dem AG ganz klar,das ihr nicht keine Verschlechterung hinnehmt und auch keiner veränderung des Tarifvertrages zustimmt,es sei den zu posetiven . Verschwendet nicht eure gute BR Zeit für die Wahnvorstellungen des AG . Bei den plänen die euer AG vorsieht,denke ich habt ihr in Zukunft viel und gute BR Arbeit zu leisten ... MFG Troisdorfer

P
pitsieben

23.09.2009 um 10:07 Uhr

Hallo Waldi, statt "Bündnisse für Arbeit" sollten Betriebsvereinbarungen über Inhalte von Öffnungsklauseln in TV abgeschlossen werden. Ein Verzicht auf Urlaub, Sonderzahlungen und Erhöhung der Arbeitszeit gehören nicht dazu.
Informiert Euch bei der zuständigen GEW, die den TV abgeschlossen hat.

P
paula

23.09.2009 um 11:57 Uhr

@troisdorfer

"und auch keiner veränderung des Tarifvertrages zustimmt,es sei den zu posetiven"

und du meinst Verbesserungen gegenüber dem TV gehen? Das halte ich für ein Gerücht...

T
TROISDORFER

23.09.2009 um 13:22 Uhr

@paula Danke,du hast natürlich Recht ... Änderung des Tarifvertrages durch BR nicht möglich . Wie gesagt(geschrieben),dieses recht hat erstmal nur Tarifpartner des AGs .

Ihre Antwort