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Ersatzmitglied des Betriebsrats bei Neuwahl als Mitglied des Wohlstands?

H
Hank2020
Sep 2020 bearbeitet

Derzeit wird bei uns aufgrund personellen Wechsels über die Neuwahl des BR diskutiert. Für die Neuwahl wird ein WV bestellt. Hier besteht nun die Frage, ob das erste Ersatzmitglied des bestehenden BR zusätzlich ins Mitglied des WV bestellt werden kann? Für eine Info hierzu wäre ich sehr dankbar :)

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Community-Antworten (5)

NB
nicht brauchen

04.09.2020 um 11:02 Uhr

Mitglied des Wohlstands will ich auch werden. Falls eine Neuwahl des BR erforderlich ist (hier gibt es eigentlich nichts zu diskutieren) so kann der Wahlvorstand aus beliebigen Mitarbeitern bestehen.

S
SubkulTourisT

04.09.2020 um 11:09 Uhr

Schau mal nach BetrVG §16 "Bestellung des Wahlvorstands", im ersten Satz des ersten Absatzes steht schon, dass der BR einen aus 3 WAHLBERECHTIGTEN bestimmt werden soll. Also müssen die Mitglieder des Wahlvorstands nicht einmal BR-Mitglieder sein. Dennoch möchte ich Dich gerne dazu auffordern den §16 und die dazugehörigen Randnummern zumindest mal zu überfliegen, das z.B. auch die Geschlechter bei der Ernennung des Wahlvorstands berücksichtigt werden müssen. Auch die Anzahl der Mitglieder kann variieren.

C
celestro

04.09.2020 um 12:27 Uhr

"Dennoch möchte ich Dich gerne dazu auffordern den §16 und die dazugehörigen Randnummern zumindest mal zu überfliegen, das z.B. auch die Geschlechter bei der Ernennung des Wahlvorstands berücksichtigt werden müssen."

Dann möchte ich Dich bitten, selbst noch einmal nachzulesen. Denn das ist "nur" eine Soll-Vorschrift. Im Fitting steht sogar, dass es abgelehnt wurde, daraus ein "muss" zu machen. ;-)

S
SubkulTourisT

04.09.2020 um 13:04 Uhr

Mein Fehler, hab den Fitting nur Aufgrund meiner momentanen Anwesenheit im Forum diesbezüglich aufgeschlagen um mir die Zeit mit der Beantwortung "einfacher Fragen" zu vertreiben. ;) Aber zeigt, dass die Aufforderung gerechtfertigt ist den §16 mal durchzulesen um solche Dinge selbst zu finden.

H
Hank2020

04.09.2020 um 14:38 Uhr

Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!

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