Unser TV (BAT Ost) befindet sich seit 2001 in der Nachwirkung.Im Rahmen der durchgeführten Kassenverhandlungen , (Rettungsdienst DRK) wird von seiten der Kassen u.a. festgelegt,das anstehender Bewährungsaufstieg zuküftig nicht mehr gezahlt werden sollen. Wäre der Bewährungsaufstieg unter dem Gesichtspunkt der Nachwirkung des TV ggf. auch einklagbar? Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Zusammenhang für den BR? Gibt es dazu einschlägige Erfahrungen?