Bewährungsaufstieg bei einem TV in der Nachwirkung - ggf. auch einklagbar?
Unser TV (BAT Ost) befindet sich seit 2001 in der Nachwirkung.Im Rahmen der durchgeführten Kassenverhandlungen , (Rettungsdienst DRK) wird von seiten der Kassen u.a. festgelegt,das anstehender Bewährungsaufstieg zuküftig nicht mehr gezahlt werden sollen. Wäre der Bewährungsaufstieg unter dem Gesichtspunkt der Nachwirkung des TV ggf. auch einklagbar? Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Zusammenhang für den BR? Gibt es dazu einschlägige Erfahrungen?
Community-Antworten (2)
25.09.2009 um 09:42 Uhr
@Senior Das kann so nicht sein. Die 'Kassen' dürfen sich nicht in die Vergütungsrichtlinien eines subsidiären Auftragnehmers einmischen. Ich würde mich als BR um den Nachfolge-TV kümmern...
30.09.2009 um 13:36 Uhr
Hallo "Kölner"- zunächst erst einmal Danke für die Antwort. Wir würden uns ja gerne um einen neuen Tv bemühen- was wir ja auch schon versuchsweise taten...aber von AG -Seite und dem Rettungsdienstzweckverband wird der DHV bzw, der neu installierte Ableger dieser Pseudogewerkschaft favorisiert und TV (TVÖD bzw. DRK-TV) als zu teuer abgelehnt. (sozusagen als "Morgengabe" für die Kassen und kommunalen Finanzen. Mittlerweile eskaliert die ganze Sache so,dass die AG Seite ernsthaft in Erwägung zieht,den Vertrag zur Absicheung des Retungsdienstes zum Jahr 2010 zu kündigen,da mit den finanziellen Mitteln, die die Kassen zubilligen;die Leistungen nicht mehr erbracht werden können.Der RD hat halt keine Lobby-und irgendwo muss das Geld ja wieder rein kommen,dass den Ärzten jetzt hinterher geworfen wird.....
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