Erstellt am 21.11.2006 um 18:44 Uhr von Kölner
@Hans-Herrmann
Hat der BAT nicht die Ausschlussklausel von einem halben Jahr?
Erstellt am 21.11.2006 um 21:30 Uhr von wölfchen
Hallo Hans- Hermann,
zum einen: siehe oben, die Ausschlussfrist von einem halben Jahr!
zum anderen: Eingruppierungsgeschichten sind nach meinem Wissensstand individualrechtlich durchzusetzen. Hilft also nur der Gang zur Gewerkschaft oder einem Fachanwalt, der BR kann da nach meiner Erfahrung wenig tun.