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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bewährungsaufstieg im öffentlichen Dienst - rückwirkend?

H
Hans-Hermann
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitarbeiter ist 16 Jahre im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Nach seiner ehemaligen Fallgruppeneinteilung (BAT 8) hatte er Anspruch auf einen Bewährungsaufstieg. Er wndet sich an den BR, um seine Interessen durchzusetzen. Es wurde ein entsprechender Antrag gestellt. Kann er jetzt den tariflich vereinbarten Bewährungsaufstieg rückwirkend beantragen??? Wieviel Jahre maximal???

4.12202

Community-Antworten (2)

K
Kölner

21.11.2006 um 19:44 Uhr

@Hans-Herrmann Hat der BAT nicht die Ausschlussklausel von einem halben Jahr?

W
wölfchen

21.11.2006 um 22:30 Uhr

Hallo Hans- Hermann, zum einen: siehe oben, die Ausschlussfrist von einem halben Jahr! zum anderen: Eingruppierungsgeschichten sind nach meinem Wissensstand individualrechtlich durchzusetzen. Hilft also nur der Gang zur Gewerkschaft oder einem Fachanwalt, der BR kann da nach meiner Erfahrung wenig tun.

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