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Kündigungsschutz-Ersatzmitglied?

J
Joergrwe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,Ihr lieben! Unsere Firma besteht seit Januar 09. Das Krankenhaus hat eine eigene Firma gegründet ( Patientenversorgung) Wir sind alle mit befristeten Verträge für 1 Jahr übernommen worden, obwohl ich schon im 8chten Jahr dort bin. Nun haben wir seit Mai 1nen Betriebsrat indem ich Ersatzmitglied bin. Habe auch schon an Sitzungen teilgenommen. Jetzt habe ich folgende Fragen:

  1. Ist der befristete Vertrag rechtens?
  2. Da wir ja jetzt eine Amtszeit bis 2004 haben, wie sieht es da mit dem Kündigungsschutz aus? Danke schön im vorraus!
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Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

22.09.2009 um 20:46 Uhr

Das ist so eine Sache. Man müßte sich ansehen wie das mit dem Übergang war. Wenn es wirklich eine neue eigene Firma ist, könnte es sein, dass die Befristung in Ordnung geht. Du solltest mal einen Rechtsanwalt aufsuchen, der wird Licht ins Dunkel bringen...

Eure Amtszeit ist dann bis 2014, wenn aber die befristeten Verträge auslaufen, laufen sie halt aus. Das hat mit einem Kündigungsschutz nichts zu tun...

J
Joergrwe

22.09.2009 um 21:10 Uhr

Vielen Dank, D.-Johnson! Die Firma ist eine eigene Krankenhaustochter, vorher waren wir eine Fremdfirma. Aber was anderes. Ich habe gelesen, daß wenn man schonmal einen befristeten Arbeitsvertrag für ein und dieselbe Firma hatte, muß der neue ein Festvertrag sein???Ich habe einen 1jahresvertrag vor 2 Jahren schonmal direkt fürs Krankenhaus gehabt. Stimmt das????? Vielleicht weißt Du das ja auch. Danke nochmal + Gruß aussem Pott

D
DonJohnson

22.09.2009 um 21:19 Uhr

Nun, da ist § 14 Abs 2 Satz 2 TzBfG eindeutig. Bei euch könnte das aber eventuell eben nicht zutreffen wenn ich das richtig verstanden habe. Die Änderungsverträge usw sollten da wirklich von einem Fachmann durchgesehen werden. Oder eben die neuen Verträge - wie auch immer...

Immer gerne wieder... ;-)))

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