Erstellt am 22.09.2009 um 18:46 Uhr von DonJohnson
Das ist so eine Sache. Man müßte sich ansehen wie das mit dem Übergang war. Wenn es wirklich eine neue eigene Firma ist, könnte es sein, dass die Befristung in Ordnung geht. Du solltest mal einen Rechtsanwalt aufsuchen, der wird Licht ins Dunkel bringen...
Eure Amtszeit ist dann bis 2014, wenn aber die befristeten Verträge auslaufen, laufen sie halt aus. Das hat mit einem Kündigungsschutz nichts zu tun...
Erstellt am 22.09.2009 um 19:10 Uhr von Joergrwe
Vielen Dank, D.-Johnson!
Die Firma ist eine eigene Krankenhaustochter, vorher waren wir eine Fremdfirma.
Aber was anderes. Ich habe gelesen, daß wenn man schonmal einen befristeten Arbeitsvertrag für ein und dieselbe Firma hatte, muß der neue ein Festvertrag sein???Ich habe einen 1jahresvertrag vor 2 Jahren schonmal direkt fürs Krankenhaus gehabt. Stimmt das????? Vielleicht weißt Du das ja auch.
Danke nochmal + Gruß aussem Pott
Erstellt am 22.09.2009 um 19:19 Uhr von DonJohnson
Nun, da ist § 14 Abs 2 Satz 2 TzBfG eindeutig. Bei euch könnte das aber eventuell eben nicht zutreffen wenn ich das richtig verstanden habe. Die Änderungsverträge usw sollten da wirklich von einem Fachmann durchgesehen werden. Oder eben die neuen Verträge - wie auch immer...
Immer gerne wieder... ;-)))