Hallo Zusammen,
wir haben im April diesen Jahres gewählt, durch zufall ist mir jetzt aufgefallen, dass ich seit der Wahl ein Ersatzmitglied vergessen habe. Mit vergessen meine ich, dass er Namentlich nirgens aufgetaucht ist, weder auf den Einladungen noch auf der Anwesenheitsliste. Erst als wir heute seine Fristlose Kündigung in der Sitzung vorliegen hatten, ist uns eingefallen das er ein Erstazmitglied im Betriebsrat ist. Mir ist bekannt das dieser Arbeitnehmer trotzdem wir ihn vergessen haben, einen besonderen Kündigungsschutz hat ( ein halbes Jahr nach der Wahl), aber wir haben auch festgestellt das wir dieses Ersatzmitglied mindestens 3 x hätten einladen müssen.
Meine Fragen sind folgende: 1. Sind unsere Beschlüsse seit der ersten Sitzung im Mai anfechtbar ?
2. Hat das Ersatzmitglied jetzt schon 1 Jahr Kündigungsschutz, weil er ja hätte eingeladen
werden müssen ?
Über Antworten würde ich mich freuen.