Reaktionen auf willkürliche Kündigungen - Hat jemand ein Vorschlag wie man dieser "Willkür" gegenüber treten kann?
HI,
in unserer Firma häufen sich Kündigungen dadurch das Ranghöhere die "Nase" des zu Kündigten nicht passt, obwohl die Personen sehr gutes Know How besitzen.
Die Kündigung ist immer in der Probezeit!!! Hat jemand ein Vorschlag wie man dieser "Willkür" gegenüber treten kann ????
gruß
Community-Antworten (6)
22.09.2009 um 16:38 Uhr
böse gesagt:
auch dafür ist die Probezeit da! Persönliche Gründe können da durchaus den Ausschlag geben
22.09.2009 um 16:55 Uhr
@Alpenrocker
Ich hab in einem Seminar gelernt, dasss der Sinn einer Probezeit darin liegt, herauszufinden, ob von AG Seite betrachtet der AN ins Unternehmen "passt" und von AN Seite betrachtet ob er sich im Unternehmen einfinden kann, also "wohl fühlt".
Arbeitsleistung ist dabei kein Kriterium und darf nicht als Kündigungsgrund genannt sein. Nicht erbrachte Arbeitsleistung in der Probezeit ist ANRisiko. Ebenso Überqualifikation.
Stimmt das so?
Gruß PT Netty
22.09.2009 um 17:14 Uhr
@PT Netty ich denke das ist auch richtig so wie Du das beschreibst nur hier sind das "persönliche" Gründe.
Gruß
22.09.2009 um 17:27 Uhr
O.K. Na ja, aber der Chef muss ja unterschreiben dass die MAs nicht in sein Unternehmen passen und nicht der >Ranghöhere< ist halt nur schwierig wenn der große Chef sich durch die anderen entsprechend beraten lässt.
Aber sind die gekündigten MA denn befristet oder unbefristet eingestellt?
Weil bei Kündigungen von befristeten AV innerhalb der Probezeit ist der BR doch widerspruchsberechtigt eben anders als bei unbefristeten AVs.
Ich weiß nicht woher ich das habe und ob es stimmt. Paulas kompetenter Rat hierzu wär hilfreich. Oder natürlich einer von euch vielen anderen!!;-))
danke PT Netty
22.09.2009 um 17:40 Uhr
"Ich weiß nicht woher ich das habe und ob es stimmt. "
Dann solltest Du hier auch keine Gerüchte verbreiten, die falsche Schlüsse zulassen.
Der BR ist ZU JEDER Kündigung zu hören, und er kann (wenn er will und Gründe hat) jeder Kündigung widersprechen oder seine Bedenken äußern.
Das Problem für den Gekündigten ist hier nur, dass er im Falle einer Probezeitkündigung nichts vom Widerspruch hat, weil er eben noch keinen Kündigungsschutz hat.
23.09.2009 um 14:14 Uhr
Aus genau diesem Grund hab ich die Aussage vorsichtig und nicht als Statement formuliert! Und außerdem um Stellungnahme gebeten!
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