W.A.F. LogoSeminare

Leicht-Behinderte und AGG - Frage zur weiteren Entwicklung nach der BAG Entscheidung vom 3. April 2007?

S
sbv
Jan 2018 bearbeitet

Am 3. April urteilte das BAG, dass §81 des SGB IX europarechtskonform ausgelegt werden muss und sprach einer Leicht-Behinderten, die bei einer Bewerbung abgelehnt wurde, eine Entschädigung zu.

Hintergrund ist die EU-Richtlinie 200/78/EG Nt. 3, die nicht vollständig in nationales deutwsches recht umgesetzt wurde (Vgl. Urteil des EuGH vom 23.02.2006).

Gibt es mittlerweile weitere Fälle (Urteile, Gesetze), in denen Liecht-Behinderten erweiterte Rechte zugebilligt wurden ?

6.66001

Community-Antworten (1)

P
pirat

28.05.2008 um 09:57 Uhr

@ sbv, da dir bis jetzt noch keiner geantwortet hat.... sorry, ich habe auch nix gefunden! Eventuell könnte das Integrationsamt bei der Beantwortung deiner Frage weiterhelfen. Oder jemand aus dem Forum findet doch noch was...

Ihre Antwort