Wie lange darf Arbeitgeber für Information (Arbeitszeiten) in Anspruch nehmen?
Hallo! Wie lange kann der Arbeitgeber den Betriebsrat warten lassen, wenn dieser die Übersicht über Arbeitszeiten aller Mitarbeiter von Februar bis August (12 Mitarbeiter*Innen) einfordert. Ich habe nun eine Woche eingeräumt (weil diese Zeiten ja eh erfasst sein müssten) und werde vertröstet? Was kann ich tun? Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Community-Antworten (8)
04.09.2020 um 00:51 Uhr
Was heißt vertröstet? "Sorry, aber da bitte ich angesichts von Corona um Verständnis, das es eher 2 Wochen werden"? Dann sollte man einfach noch etwas warten. Allgemein sollte 1 Woche aber reichen.
04.09.2020 um 10:04 Uhr
Wir haben uns angewöhnt, dass wir im Durchschnitt zwei Wochen auf Listen warten müssen. Auch die Erstellung von Listen, je umfangreich diese auch gestaltet sind, dauern halt ein paar Tage und auch der AG, die Personalabteilung haben ihre normale Arbeit. Aber, immer genaue Fristen bei dem Antrag stellen. Sollte dann nichts passiert sein, nochmals eine Woche Nachfrist stellen und gleichzeitig auf rechtliche Schritte hinweisen. Ist zwar nicht schön, aber uns hat das geholfen. Unser AG reagiert nun innerhalb der ersten Frist.
04.09.2020 um 15:47 Uhr
Habt ihr ein EDV-System zum Stempeln, Zeiterfassung usw? Dann habt ihr bestimmt auch eine BV dazu, darin solltet ihr einen lesenden Zugang für den BR vereinbaren, dann könnt ihr euch das alles selbst machen, fehlt halt jemand aus dem BR für längere Zeit am Arbeitsplatz um die Auswertung zu machen. Dann kann der AG entscheiden was ihm lieber ist, er macht es kurzfristig (sagen wir max. 1 Woche) oder der BR-Kollege fehlt 2-3 Wochen zur Erstellung der Auswertung weil er kennt sich nicht so mit dem System aus...
Wenn nicht dann stimme ich minen Vorrednern zu.
08.09.2020 um 20:04 Uhr
Danke für eure Antworten! ich bin ziemlich sicher, dass mein Arbeitgeber all diese Daten nicht sichert und nun auf Zeit spielt. Deswegen habe ich ihm die Frist auf zwei Wochen verlängert, wobei er sofort wieder kommt mit "Urlaub von Mitarbeiterin" und deswegen mindestens bis Freitag nächste Woche (wären dann fast 3 Wochen) benötigt. Ich denke er versucht gerade die Daten (Es geht um Überstunden etc. von Zeitkonten) aufzutreiben. Was meint ihr - wäre hier dann ein Anruf beim Arbeitsgericht (denn eigentlich müssten diese Daten ja sofort abrufbar sein) machbar? Ich möchte nicht für dumm verkauft werden. Bin deswegen da ein wenig "härter". Danke euch für alle Antworten.
08.09.2020 um 21:16 Uhr
Ich würde dem AG dieses eine mal die Frist noch einräumen. Ihn aber auch unmissverständlich zu verstehen geben das dies wirklich der aller letzte Termin ist und in Zukunft an einer zwei Wochen Frist festhalten wird. Hiermit weiß er dann ja für die Zukunft bescheid.
09.09.2020 um 01:14 Uhr
wenn der AG die Daten nicht sichert, wird er auch in 3 Wochen keine liefern können. Also da macht Deine Argumentation keinen Sinn.
09.09.2020 um 17:27 Uhr
Wenn dein AG die Daten nicht hat, dann hat er aber ein Problem, denn diese Daten müssen (laut Gesetz) vom AG gespeichert werden und das für glaub ich 2 oder sogar 3 Jahre
09.09.2020 um 17:38 Uhr
Genau darum geht es - er drängt meine Standortleitung nun schnell so eine Übersicht zu erstellen (deswegen mache ich auch Druck), weil er sowas nicht hat. Und ich bin deswegen auch sehr gespannt, was da kommen wird. Ich weiß nur nicht, wie ich nun verfahre, wenn er die Zweiwochen-Frist nun einfach verstreichen lassen wird. (Eben WEIL er diese Daten haben müsste, sollten zwei Wochen mehr als ausreichend sein)
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