Gl will Geld bei fehlerhafter Aussprache - Ist das eine Betriebsbuße?
Gl will Geld bei Fehlerhafter ausprache!Ist das eine Betriebsbuse?oder wie sollewn wir als BR damit umgehen? Hallo, unsere GL hat beschlossen das ein Bereich anders heisst. Aber damit wir alle das "neue" Wort schnell Lernen,hat er eine Schlanke Mail gesendet ! Mit dem Kern" um die umstellung schnell in diew Köpfe zu bekommen, muss jeder der den Bereich falsch auspricht 5€ Zahlen! Zu diesen Zwecke haben wir am Tresen ein Sparschwin aufgestellt"
Die Kollegen prasseln nun alle auf mich ein und finden dieses Vorgehen "Schrecklich" und möchten nun das der BR dazustellung bezieht.Zu alem übel ist leider der BR aktuell etwas mager in der Besetzung und der Fachlichkeit. Hilfe.. welcher § greift und habt ihr Tips zu meiner Reaktion die ich gerne abgeben würde?
Community-Antworten (16)
22.09.2009 um 11:05 Uhr
Seltsame Sache. Ich sehe hier aber ein MBR des Gremiums nach § 87 Abs 1 Nr 1.
Um was für eine Umbenennung handelt es sich und warum ist es dem AG so wichtig, dass der neue Name richtig ausgesprochen wird?
22.09.2009 um 11:06 Uhr
Gl will Geld bei Fehlerhafter ausprache!Ist das eine Betriebsbuse? Eher eine Mitarbeiterbelustigung?
22.09.2009 um 11:13 Uhr
Hallo, was macht denn die GL, wenn einer nicht zahlt? Einklagen kann sie das ja wohl kaum. Aber sollte sie(GL) das wirklich ernst meinen, seid ihr in der Mitbestimmung. Auf was für Ideen die Herren manchmal kommen? Haben die keine anderen Probleme?
22.09.2009 um 14:44 Uhr
Tanzbär nein es ist keine belustigung sondern ernst. dj danke.nicht komisch sondern eher neue besen kehren gut. fuxxx darauf lässt es keiner ankommen.deshalb fragen sie ja mich.aber ich sage mal so der typ hat da eine sehr intressante art einem klar zu machen was pasieren könnte
22.09.2009 um 14:50 Uhr
@mcpom
Durch deinem Nick ist natürlich klar woher du kommst. Gerade in der Gegend gibt es wie ich weiß schon AG´s die meinen AN "gefügig" machen zu können... Echt arbes Deutschland :-(
Von "komisch" habe ich aber nciht gesprochen, sondern von seltsam. Weiterhin habe ich dir gezeigt, dass ihr in dieser Sache ein MBR habt. Durchsetzen müßt ihr es aber...
aber ich sage mal so der typ hat da eine sehr intressante art einem klar zu machen was pasieren könnte Und genau da und darum muß der BR tätig werden... Eine Antwort auf meine Frage hast du mir aber leider noch nciht gegeben :-(
22.09.2009 um 15:23 Uhr
@mcpom Ist ja lustig! Ich darf ein Wort nicht sagen. Und wenn ich es doch sage, soll ich 5€ in ein Sparschwien geben. (mt ei geht es nicht)
A) Wer kontrolliert das? B) Wer will mich dazu zwingen? C) Hätte ich einen diebischen Spass beim verfassen des Briefes an den Chef, das er dieses direkt zu unterlassen hat. D) Würde ich ihn auffordern umgehend Verhandlungen über eine entsprechende BV aufzunehmen. E) Könnte ich mir nur unter Schmerzen den Hinweis verkneifen, das das Geld aus dem Sparschwien für die Einigungsstelle nicht reichen wird.
22.09.2009 um 15:29 Uhr
@mcpom Auch wenn Du jetzt vielleicht meinst das von Immi klingt belustigend-------- sie hat vollkommen recht.
22.09.2009 um 15:43 Uhr
@rainer Ich gestehe...ich hatte Spass!
@mcpom Ich nehme dein Problem durchaus ernst. Aber das ist die Art von Problemen, die in unserem BR mit Humor und Ironie angegangen werden, sonst wären wir schon alle eingewiesen worden.
22.09.2009 um 15:47 Uhr
@all schön das ich euch denm tag verlustigen konnte.ich melde mich dann wen der ag aus spass ernst gemacht hat. mit der begründung ich habe es im brief ja an gekündigt.
22.09.2009 um 15:50 Uhr
mcpom Darum sollst du ja jetzt aktiv werden...damit das nicht geschieht...da es ohne Beteiligung des BR nicht geschehen kann!
22.09.2009 um 15:52 Uhr
@macpo ich sehe es durchaus nicht als verlustigen. Ich denke wir versuchen nur zu verstehen zu geben das ihr eurem AG ganz klar sagt NEIN SO NICHT. Notfalls auch mit Anwalt.
22.09.2009 um 16:20 Uhr
Immie Hast du oder Reiner einen Mustertext?
22.09.2009 um 16:53 Uhr
@mcpom
Sehr geehrter Herr Musterchef.
Mit Bedauern mußten wir feststellen, dass sie falsche Aussprache des neuen Namens der Abteilung Musterabteilung finanziell sanktionieren möchten. Wie ein uns vorliegendes Schriftstück besagt, drohen sie sogar mit weiteren Arbeitsrechlichen Mitteln bei Nichtbezahlung der "Schuld".
Da der Betriebsrat in dieser Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG hat, fordern wir Sie auf, diese Maßnahme mit sofortiger Wirkung zu unterlassen.
Sollten Sie dem nicht nachkommen, wird uns leider nichts anderes übrig bleiben, als einen Rechtsbeistand für die dann folgenden Schritte einzuschalten.
MfG MusterBR"
So, oder so ähnlich ;-)))
22.09.2009 um 16:55 Uhr
@Don J, Mit Sack??????
22.09.2009 um 17:05 Uhr
WB Wie meinen...????
22.09.2009 um 17:08 Uhr
@DonJohnson, ach mensch ich denke du kennst auch den spruch o mat :(
warte mal ich göögel mir mal ein vergleichs link. zum thema :)))
http://www.youtube.com/watch?v=WL_buzyU__Y
:-))))))))))))))
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