Wahlvorstand - wie als BR bei der Bestellung vorgehen?
Hallo Kollegen ! Ich habe eine Frage , bei uns im Betriebsrat haben wir beschlossen zwei Mitarbeiter auf ein Seminar zu schicken(Kollegen aus dem Betriebsrat ) dazu wollen wir innerhalb des Betriebes bis zur einer festgesetzten Frist (alles durch Aushang am schwarzen Brett)einen Kollegen finden der mit im Wahlvorstand will (damit nich nur Betriebsratsmitglieder im Vorstand sind),bei mehreren Bewerbern stimmen wir inerhalb des Betriebsrates ab wer mit im Wahlvorstand soll .Da wir erst nach dem Seminar die genaue Rechtslage kennen ist meine Frage ,dürfen wir so vorgehen ?
Community-Antworten (2)
22.09.2009 um 08:14 Uhr
Ja, das ist m. E. eine legale Möglichkeit, Interessenten zu finden. Wir haben es hier mit einem Aufruf in der BR-Zeitung gemacht, und unter allen "Bewerbern" entscheidet dann der Betriebsrat, wen er bestellt. Da können wir wenigstens sicher sein, dass das Amt mit Interesse ausgeführt wird. Um Schulungen kümmern wir uns, wenn die Namen feststehen.
22.09.2009 um 10:04 Uhr
@Tanzbär Um Schulungen kümmern wir uns, wenn die Namen feststehen.
Meines Wissens beschließt der WV die Schulungen des WV und nciht das Gremium. Von daher ist die Vorgehensweise von bochumerjung meiner Meinung nach nciht korrekt. WV hätte kpl benannt werden müssen. Alles weitere obliegt dann dem WV...
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