Liebes Forum!

Nochmals 2 Fragen zum Thema 13. Monatsgehalt:

Wir haben morgen eine BV und wollen dazu alle Möglichkeiten korrekt aufzeigen können:

Unser AG will sich der rechtlichen Verpflichtung, das 13. Gehalt zahlen zu müssen entledigen und statt dessen eine Art Anwesenheitsprämie einführen, über deren Modalitäten noch nichts bekannt gegeben worden ist

-wäre bei dem Verzicht auf das 13. Monatsgehalt auch ein schriftlicher "3-Zeiler" denkbar, bei dem der Einzelne künftig auf die Zahlung verzichtet, oder ist dies nur über eine Änderungskündigung möglich !? Diese Variante würde ich persönlich zwar nicht päferieren, will aber wissen, ob sie möglich ist, um damit den Rattenschwanz, den die Änderungskündigungen mit sich bringen, zu vermeiden. Leider muß ja jeder AN letztlich seinen eigenen Weg gehen, aber informieren können wir!

- innerhalb welcher Frist müssen die Ansprüche der Einzelnen auf Zahlung des 13. Monatsgehaltes geltend gemacht werden, wenn der AG sie einfach nicht zahlt. Sind es auch 3 Wochen wie bei der Kündigungsschutzklage!?

- Ist die BV außerhalb der Arbeitszeit in unserem Falle doch Arbeitszeit, da wir ja Schichtdienste haben und nur so im Anschluß an den Dienst alle die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen!?

Vielen lieben DAnk für die Unterstützung!