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Ort der Betriebsversammlung?

T
tomate
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe als Betriebsratsvorsitzende eine Betriebsversammlung einberufen und Zeit und Ort der GF mitgeteilt. Nun versucht die GF uns mit allen Mitteln einen anderen Versammlungsraum zuzuweisen, in der Hoffnung, dass dann nicht viele Kollegen teilnehmen. Können wir als BR auf den von uns angegebenen Raum bestehen?

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Community-Antworten (2)

C
carrie

21.09.2009 um 12:00 Uhr

@tomate "Die zur Durchführung der Betriebsversammlung notwendigen Räumlichkeiten müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, notfalls müssen sie auf seine Kosten angemietet werden." Dazu sieh mal unter anderen hier nach:

http://www.juraforum.de/lexikon/Betriebsversammlung

Wäre ja auch schlimm, wenn der AG das so einfach alles verbieten könnte, um den BR´s eine rein zu würgen. Dafür ist das BetrVG unter anderem da.

R
rolfo

21.09.2009 um 12:34 Uhr

@ tomate Grundsätzlich wurde schon von carrie geschrieben. Ihr könnte aber nicht von euch aus eine Raum beschlagnahmen für eine Betriebsversammlung, der AG muss euch einen geeigneten Raum dafür überlassen. Warum ist der andere vom AG dafür angebotene Raum nicht geeignet? Zu wenig Platz für die Mitarbeiter? Das wär ein Grund warum ihr auf einen anderen Raum bestehen könnt.

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