Erstellt am 21.09.2009 um 10:00 Uhr von carrie
@tomate
"Die zur Durchführung der Betriebsversammlung notwendigen Räumlichkeiten müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, notfalls müssen sie auf seine Kosten angemietet werden."
Dazu sieh mal unter anderen hier nach:
http://www.juraforum.de/lexikon/Betriebsversammlung
Wäre ja auch schlimm, wenn der AG das so einfach alles verbieten könnte, um den BR´s eine rein zu würgen. Dafür ist das BetrVG unter anderem da.
Erstellt am 21.09.2009 um 10:34 Uhr von rolfo
@ tomate
Grundsätzlich wurde schon von carrie geschrieben. Ihr könnte aber nicht von euch aus eine Raum beschlagnahmen für eine Betriebsversammlung, der AG muss euch einen geeigneten Raum dafür überlassen.
Warum ist der andere vom AG dafür angebotene Raum nicht geeignet? Zu wenig Platz für die Mitarbeiter? Das wär ein Grund warum ihr auf einen anderen Raum bestehen könnt.