Ort der Betriebsversammlung?
Ich habe als Betriebsratsvorsitzende eine Betriebsversammlung einberufen und Zeit und Ort der GF mitgeteilt. Nun versucht die GF uns mit allen Mitteln einen anderen Versammlungsraum zuzuweisen, in der Hoffnung, dass dann nicht viele Kollegen teilnehmen. Können wir als BR auf den von uns angegebenen Raum bestehen?
Community-Antworten (2)
21.09.2009 um 12:00 Uhr
@tomate "Die zur Durchführung der Betriebsversammlung notwendigen Räumlichkeiten müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, notfalls müssen sie auf seine Kosten angemietet werden." Dazu sieh mal unter anderen hier nach:
http://www.juraforum.de/lexikon/Betriebsversammlung
Wäre ja auch schlimm, wenn der AG das so einfach alles verbieten könnte, um den BR´s eine rein zu würgen. Dafür ist das BetrVG unter anderem da.
21.09.2009 um 12:34 Uhr
@ tomate Grundsätzlich wurde schon von carrie geschrieben. Ihr könnte aber nicht von euch aus eine Raum beschlagnahmen für eine Betriebsversammlung, der AG muss euch einen geeigneten Raum dafür überlassen. Warum ist der andere vom AG dafür angebotene Raum nicht geeignet? Zu wenig Platz für die Mitarbeiter? Das wär ein Grund warum ihr auf einen anderen Raum bestehen könnt.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung = Betriebspause
ÄlterEine Betriebsversammlung steht an. Jetzt kommen die Vorgesetzten auf die Idee zu sagen, dass die Betriebsversammlung eine Betriebspause wäre. Jeder Mitarbeiter hätte sein tägliches Arbeitspensum zu le
Pausen während der Betriebsversammlung
ÄlterHi, habe mal wieder Klärungsbedarf Smile. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich auf dem richten Weg bin. Nach unserer letzten Betriebsversammlung kam die Frage auf, ob der AG die planmäß
Aus dem Homeoffice zur Betriebsversammlung
ÄlterWir stehen immer wieder vor dem Problem, dass Mitarbeitenden im Homeoffice nicht zu unserer Betriebsversammlung kommen können. Vor Ort gibt es nicht mehr genug Arbeitsplätze, damit alle Mitarbeitende
Welche BV gilt?
ÄlterHallo, eine MA hat einen AV mit einer Betriebsstätte unseres Unternehmens, arbeitet aber dauerhaft und ausschließlich in einer anderen Betriebsstätte. So steht es auch im AV. Der Vertrag ist mit Fa.
Gründung eines neuen Betriebsrates
ÄlterHallo, Ich hoffe ihr entschuldigt meine Unbedarftheit , aber wir planen derzeit unsere Interessen und Rechte durch einen Betriebsrat vertreten zu lassen, nun stellen sich mir als einer der Initiatoren