Zurückzahlung von Fortbildungskosten, wegen Knebelvertrag - zulässig??
Hallo Forum BRs Eine Mitarbeiterin frage mich grade wie es ist. Sie ist Schwanger. HAt aber grade eine Schulung( Weiterbildung zur Pflegedienstleitung) auf AG Kosten Besucht. Durch ihre Schwangerschaft schafft sie es nun nicht mehr wie im Vertrag geschrieben steht , weiter zu Arbeiten.!
Dort steht wenn sie nicht weiter Arbeitet oder Kündigt muss sie die Fortbildung dem Ag zurück Zahlen! Ist das zulässig?
Community-Antworten (1)
18.09.2009 um 12:53 Uhr
@WAFForum "Dort steht wenn sie nicht weiter Arbeitet " Das ist unzulässig:Im Vertrag muss genau stehen wie lang soll sie arbeiten. Alle Urteile findest du unter:
Fortbildungskosten - Lexikon Arbeitsrecht: Rückzahlung von Fortbildungskosten. www.rechtsrat.ws/lexikon/fortbildungskosten.htm tik-tak
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