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Lohnfortzahlung nach Übernahme - wann keine?

M
macksie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo:) bei uns hat eine kollegin drei jahre ihre ausbildung absolviert, nun ihren facharbeiter gemacht und ist jetz auch (befristet) eingestellt. nach einer woche ist sie schwer erkrankt und war 14 tage krankgeschrieben. ihr AV jedoch besagt, dass, wenn sie innerhalb der ersten 4 wochen nach aufnahme des arbeitsverhältnisses (nach übernahme) krank würde, das unternehmen ihr keine lohnfortzahlung gewähren würde. auch ist im AV verankert, dass dies gesetzliche grundlagen hätte. meine frage: mit welchem gesetz ist dies begründet?

5.35502

Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

17.09.2009 um 21:54 Uhr

das BAG hat entschieden : übernommene auszubildende haben sofort anspruch auf lohnfortzahlung

Bundesarbeitsgericht Erfurt; Urteil vom 20.08.2003; Aktenzeichen: 5 AZR 436/02

ausbildungsverhältnis und arbeitsverhältnis bilden in den augen der richter eine einheit, so daß die wartezeit nach § 3 Absatz 3 entgeltfortzahlungsgesetz nicht mehr zum tragen kommt

M
macksie

17.09.2009 um 22:19 Uhr

vielen dank! :)

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